Das Bio-Siegel als Marketingstrategie: Ist der Missbrauch strafbar?

Bioprodukte werden immer mehr vom Kunden gekauft. Negative Schlagzeilen in den Nachrichten lassen die Menschen öfter als vor einigen Jahren zu Artikeln mit dem Bio-Siegel greifen.


Das Bio-Siegel ist die gesetzliche Absicherung dafür, dass der mit diesem Zeichen ausgezeichnete Artikel geprüfter Bioqualität entspricht. Das Siegel ist dazu da, dem Verbraucher eine Sicherheit zu geben, dass er die von ihm gewünschten Produkte in „echter“ Bioqualität bekommt.

Der Missbrauch ist strafbar

Eigentlich ist die Sache ganz klar zu verstehen. Das Zeichen für Bio-Produkte darf natürlich nur dort zur Produktwerbung verwendet werden, wo es sich um Bioprodukte handelt. Die ausgezeichneten Produkte müssen nach den Rechtsvorschriften des ökologischen Landbaus produziert und kontrolliert worden sein. Das Öko-Kennzeichnungsgesetz regelt den Missbrauch in einem Straf- und Bußgeldkatalog.

Marketingstrategien der Biobranche

Die Marketingstrategie vieler Unternehmen zielt darauf ab, mit dem Bio-Siegel zu werben. Es darf auf Plakaten, Regalbeschriftungen, in Prospekten aber auch auf Menükarten verwendet werden, sofern die angebotenen Produkte dem Öko-Kennzeichnungsgesetz entsprechen.

Der Kunde muss das Zeichen wiedererkennen können

Im Jahre 2001 wurde das deutsche Bio-Siegel eingeführt. Es ist ein grünes Sechseck mit der Inschrift Bio nach EG-Öko-Verordnung. Das „i“ im Wort Bio ist in Form eines grünen Häkchens gestaltet. Im Jahre 2010 wurde das Bio-Siegel der Europäischen Union eingeführt und soll europaweit auf allen Bioprodukten stehen. Es besteht aus Sternen, die in Form eines Blattes angeordnet sind.

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