Seit dem Jahr 2005 haben sieben der insgesamt 16 Bundesländer in Deutschland die Studiengebühren eingeführt. Bedingt durch Landtagswahlen kam es im Laufe der Folgejahre wieder zur Abschaffung der Studiengebühren in verschiedenen Bundesländern.
Was sind die Studiengebühren?
Studiengebühren waren bis zum 26. Januar 2005 durch das Hochschulrahmengesetz des Bundes ausgeschlossen. Doch eine Klage der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Bayern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt führte dazu, dass der Bund sich nicht länger in die Gesetzgebung der Länder im Kultusbereich einmischen konnte. Bis dato waren die Länder, die diese Klage eingereicht hatten, unionsregiert. Die klagenden Länder erhielten ihr Recht am 26. Januar 2005 durch das Bundesverfassungsgericht. Das Recht bezog sich aber nur auf die Möglichkeit der Erhebung von Studiengebühren durch die Länder. Der rechtliche Status in Bezug auf die Studiengebühren wurde außen vor gelassen und ist bis heute nicht geklärt und nicht eindeutig geregelt.
Die Einführung und die Abschaffung der Studiengebühren
Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Hessen begannen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit der Einführung von Studiengebühren. Zusammenfassend ließen die Statistiken in den Folgejahren erkennen, dass es zwar immer mehr hochschulberechtigte Personen gab, aber immer weniger Studenten. Die Studiengebühren in Höhe von 500 Euro wurden seit dem Jahr 2007 erhoben und konnten von vielen Hochschulberechtigten nicht geleistet werden. Bildung wurde durch die Einführung der Studiengebühren für viele ein kostbares und nicht zu bezahlendes Gut. Die Änderungen der Länderregierungen durch Landtagswahlen hatten zur Folge, dass die Studiengebühren in einigen Bundesländern sukzessive wieder abgeschafft wurden. Hessen war das erste Bundesland, das am 17. Juni 2008 das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren verabschiedete und dass am 1. Juli 2008 wirksam wurde. Es folgte die Abschaffung der Studiengebühren im Saarland und in Nordrhein-Westfalen. Geplant ist weiterhin die Abschaffung der Studiengebühren in Hamburg, sofern die Bürgerschaft den Gesetzesentwurf verabschieden wird. Ab 2012 wird auch Baden-Württemberg die Abschaffung der Studiengebühren einleiten. Um den Hochschulen der Bundesländer, die keine Studiengebühren mehr erheben, weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung stellen zu können, sollen aus den Landeskassen Ausgleichszahlungen geleistet werden. Über eine vernünftige Höhe der Ausgleichszahlungen wird noch gestritten und es gibt keine einheitlichen Regelungen, die für jede Hochschule gelten würde. Hier müssen die Hochschulen die Ausgleichszahlungen, wenn es welche geben sollte, des jeweiligen Bundeslandes akzeptieren. Die Ausgleichszahlungen sollen auf Basis der Anzahl der Studierenden berechnet werden. Doch das führte bisher zu kontroversen Diskussionen zwischen Länderregierungen und Opposition hinsichtlich der Höhe und der zu berechnenden Faktoren für die Ausgleichszahlungen.
Gründe für das Scheitern des Studiengebührensystems
Zum einen lag das Scheitern des Systems der Studiengebühren darin, dass es gar kein einheitliches System gab, sondern dass das Gesetz zur Einführung der Studiengebühren lediglich besagte, dass die Länder Studiengebühren einführen können. Es gab keine Klauseln, die den rechtlichen Status eines Systems für Studiengebühren und deren Höhe festgelegt haben. In diesem Gesetz ging es nur darum, dass die Länder die Erlaubnis hatten, selbst zu bestimmen, ob sie Studiengebühren erheben oder nicht. Nach Erhebung der Studiengebühren in einigen Bundesländern war nicht klar, für welchen Zweck die Studiengebühren eingesetzt werden sollen, weil auch dieser Punkt nicht im Gesetz geregelt wurde.
Im Hinblick auf die Studenten und deren finanzielle Situation wurde es offensichtlich, dass mit der Einführung der Studiengebühren immer weniger hochschulberechtigte Personen sich für ein Studium an den Universitäten der Bundesländer, die Studiengebühren erhoben, einschrieben. Bildung wurde mit der Einführung von Studiengebühren zu einem sozialen Konflikt für diejenigen, die zwar Abitur oder eine Hochschulzugangsberechtigung hatten, aber nicht das nötige Geld aufbringen konnten, um die Studiengebühren und damit ein Studium zu bezahlen.
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