Wenn Sie eine Mietwohnung beziehen möchten, dann wird vom Vermieter in der Regel eine Mietkaution verlangt. Die Mietkaution ist eine Sicherheit für den Vermieter, aus der er sich bedienen kann, wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses offene Forderungen bestehen, oder entstehen.
Keine gesetzliche Verpflichtung
Gesetzlich sind Sie als Mieter nicht verpflichtet, eine Mietkaution zu zahlen. In der Praxis gibt es den Wohnungsschlüssel, mit dem unterzeichneten Mietvertrag erst, wenn die Mietkaution hinterlegt wurde. Die maximal geforderte Mietkaution darf drei Nettokaltmieten nicht überschreiten, sie kann jedoch auch geringer sein. Die Mietkaution können Sie als Bar Kaution zahlen. In diesem Fall zahlen Sie den Betrag auf das Mieterkonto des Vermieters ein. Sie können dem Vermieter auch ein extra Kautionssparbuch übergeben. Diese Kautionssparbücher werden bei den Banken und Sparkassen extra ausgestellt.
Was passiert mit der gezahlten Kaution?
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Mietkaution in Form einer Bürgschaft bei der Bank realisiert wird. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution sicher zu deponieren. Sie ist auch bei einer Insolvenz nicht angreifbar und steht dem Mieter zu. Es wird auch gefordert, dass dieses Geld so angelegt wird, dass es Zinserträge bringt. Doch in der Praxis sind diese sehr gering. Beim Auszug, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde und alle finanziellen Angelegenheiten erledigt sind (dazu gehört auch die Betriebskostenabrechnung) steht die Mietkaution dem Mieter in voller Höhe einschließlich Zinsen zu. Da die Betriebskostenabrechnung oft erst nach einem Jahr und ev. auch später erfolgt, ist es sinnvoll, wenn Sie beim Auszug mit dem Vermieter vereinbaren, dass er einen angemessenen Teil für die Endabrechnung einbehält und der Rest der Mietkaution sofort zur Auszahlung kommt. Wir hoffen das alle Fragen und Antworten zur Bürgschaft, Kaution und Mietkaution nun beantwortet sind.
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