Viele Fragen rund um die E-Zigarette – was ist erlaubt?

Noch besitzt die E-Zigarette im Vergleich zu Tabakprodukten geringe Marktanteile, sie steigen aber stetig an. Das wirft auch zunehmend rechtliche Fragen auf. So beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Köln mit der Frage, ob diese Produkte unter das NRW-Nichtraucherschutzgesetz fallen.

Urteil: In NRW sind E-Zigaretten in der Gastronomie erlaubt

Der Prozess gründete in einem Streit zwischen einem Gaststättenbesitzer und der Ordnungsbehörde der Staat Köln. Verwaltungsmitarbeiter hatten herausgefunden, dass der Besitzer trotz des gesetzlichen Rauchverbots E-Zigaretten zulässt. Daraufhin ging die Behörde ordnungsrechtlich dagegen vor, der Wirt wehrte sich. Er gewann auf ganzer Linie. Die Richter argumentierten, dass E-Zigaretten nicht im Gesetzestext, sondern nur in der Begründung vorkommen. Zudem seien die Formulierungen dort zu allgemein gehalten. Sie verwiesen auf die wesentlichen Unterschiede: Bei E-Produkten verdampfe nur Liquid, bei Zigaretten und Co. verbrenne dagegen Tabak. Daraus würden sich erheblich andere Gesundheitsgefahren für Dritte ergeben, beim Verdampfen von Liquid würden zum Beispiel keine krebserregenden Stoffe freigesetzt. Bei ultrakleinen Partikeln sei der Ausstoß zudem viel geringer als beim Tabak. Der Gesetzgeber müsste die Notwendigkeit eines Verbots genauer darlegen.

Weiterhin viele Unsicherheiten

In NRW können Gäste in Bars, Restaurants und Kneipen nun weiter E-Zigaretten rauchen. Allerdings hat das Urteil noch keine Rechtskräftigkeit erlangt, es kann zu einer neuen Verhandlung in einer weiteren Instanz kommen. In anderen Bundesländern haben Regierungen und Kommunen gar nicht erst versucht, das Rauchen von Liquids zu unterbinden. Das gilt etwa für Niedersachsen und Bayern. Es verbleiben aber Unwägbarkeiten, vielerorts sind sich Verwaltungen und Gesetzgeber über den Umgang unklar. Bei verschiedenen Institutionen lässt sich Ähnliches beobachten. So hält die Deutsche Bahn E-Zigaretten für so unbedenklich, dass sie den Konsum auf den Bahnsteigen gestattet. Innerhalb der Züge verbietet sie ihn dagegen. Viele Fluggesellschaften haben zu diesem Thema noch keine Regelungen formuliert. Erhältlich sind E-Zigaretten und Liquids beispielsweise im Shop von red-kiwi.de.

Künftige Regeln für E-Zigaretten noch unklar

Das vergleichsweise neue Produkt E-Zigarette stellt für Verwaltungen eine Herausforderung dar. Vielfach wissen Verantwortliche noch nicht, wie sie das Nichtraucherschutzgesetz diesbezüglich ausgestalten und auslegen sollen. Tendenziell setzt sich ein liberaler Umgang durch, zum Teil von Gerichten wie in Köln diktiert. Wie sich das in der Zukunft verhält, bleibt abzuwarten.

Imagecopyright: Thinkstockphotos, iStock, scyther5

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