Musiker oder Schriftsteller leben davon, dass sie ihr geistiges Werk verkaufen können. Wenn Dritte zum Beispiel Musik unberechtigt kopieren und vertreiben, büßt der Künstler die finanzielle Grundlage ein. Davor schützt das deutsche Urheberrecht.
Was das Urheberrecht umfasst
Für geistige Schöpfung hat der Gesetzgeber verschiedene Rechtsbegriffe geschaffen. Technische Ideen fallen unter das Patentrecht, künstlerische und wissenschaftliche Werke dagegen unter das Urheberrecht. Dazu gehören unter anderem Literatur, Fotografien, bildnerische Werke, Musik, wissenschaftliche Abhandlungen sowie Innovatives aus dem Computerbereich, eine Software beispielsweise. Damit die Justiz einem geistigen Werk den Urheberrechtsschutz zubilligt, muss es einige Kriterien erfüllen: Es muss in einer wahrnehmbaren Form vorliegen, etwa als Buch oder CD. Ein Urheber kann sich nicht darauf berufen, dass er die Idee nur im Kopf getragen hat. Zudem muss ein Mensch das Werk verantworten, es darf nicht automatisiert durch Maschinen oder einen Computer erstellt sein. Zusätzlich bedarf es eines ausreichenden geistigen Gehalts und einer genügenden Gestaltungshöhe. Bei einer banalen Überschrift wie „Präsident Obama gewinnt die Wahl“ tritt kein Urheberrechtsschutz in Kraft, auch eine weiß angestrichene Hausfassade lässt sich nicht zum geistigen Werk umdeklarieren.
So sichern Sie sich Ihre Einnahmen mit Ihrem Werk
Bei technischen Erfindungen ermöglicht nur ein angemeldetes Patent die juristische Durchsetzung von Ansprüchen. Für Urheber gestaltet der Gesetzgeber das Verfahren einfacher, sie müssen ihr Werk nirgends gebührenpflichtig mit einem Schutzrecht versehen lassen. Um Recht zu bekommen, müssen Sie nur Ihre Urheberschaft nachweisen. Veröffentlichen Sie Ihr geistiges Werk über einen Verlag oder anderweitig klar erkennbar, stellt das ein leichtes Unterfangen dar. Bei Fotografien, die Sie nur auf Ihre Homepage stellen, sollten Sie eventuell die Original-Datei aufheben. Ihnen steht bei einer Urheberrechtsverletzung der zivilgerichtliche Weg offen, Sie können von Ihrem Anwalt eine Unterlassungserklärung und Schadensersatzansprüche versenden lassen. Eine Urheberrechtsverletzung hat zudem strafrechtliche Relevanz, Sie können als Firmeninhaber auch wettbewerbsrechtlich vorgehen.
Zum Vorteil der Urheber: Umfassender gesetzlicher Schutz
Schöpfer geistiger Werke verfügen über eine vergleichsweise gute Rechtsstellung: Sie müssen keine präventive Schritte unternehmen – bei einer Urheberrechtsverletzung müssen sie nur ihre Urheberschaft nachweisen und die Kriterien für ein geistiges Werk erfüllen. Allerdings gerät der Urheberrechtsschutz in der digitalen Zeit an seine Grenzen: In manchen Fällen lässt sich schwer zurückverfolgen, wer Werke unautorisiert verbreitet. Hier empfiehlt sich die Beauftragung eines Fachanwalts der Ihnen fachliche Unterstützung und Hilfe bei einer Urheberrechtsverletzung bieten kann.
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