Nach langer Diskussion hat der Bundestag eine verbindliche Frauenquote von dreißig Prozent festgelegt. Diese gesetzliche Vorgabe betrifft allerdings lediglich die Aufsichtsräte der einhundert bedeutendsten deutschen Aktienunternehmen. Eine Auswertung der Mitarbeiterdaten von Mitte 2013 zeigt, dass die Auseinandersetzung um die Einführung einer solchen Quote bereits dazu beigetragen hat, den Anteil weiblicher Mitarbeiter in Führungspositionen zu erhöhen. Bereits die Diskussion um die …