Was wie ein Scherz klingt, ist für viele Schlosseigentümer bitterer Ernst: Sie wollen ihr Anwesen loswerden, und das um jeden Preis. Wer ernsthaft darüber nachdenkt, ein solches Angebot anzunehmen, sollte genau wissen, was ihn dabei erwartet. Die meisten Schlösser, Burgen und Gutshäuser vergangener Jahrhunderte stehen unter Denkmalschutz. Bauliche Veränderungen dürfen nur nach einer Genehmigung vollzogen werden, andersherum liegen bestimmte Maßnahmen …