Sparer aufgepasst: Das sind die Besonderheiten der Rürup-Rente

Für nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Pflichtversicherte aus berufsständigen Versorgungseinrichtungen, die zur privaten Altersvorsorge die Riester-Rente nicht abschließen können, fördert der Staat seit 2005 die so genannte Rürup-Rente. Damit wurde diesem Personenkreis die Möglichkeit gegeben, ebenfalls eine staatlich geförderte Altersvorsorge mit Steuervorteilen zu nutzen. Doch was ist das Besondere an der Rürup-Rente?

Steuerliche Vergünstigungen für Selbstständige

Während der Schröder Regierung erarbeitete Bert Rürup (Ökonom) zusammen mit einer Kommission eine Basis-Rente, die Umgangssprachlich als Rürup-Rente bekannt wurde. Vor allem lohnt sich die Rürup-Rente für alle, die in der erwerbstätigen Zeit Steuern sparen wollen. Insbesondere Gutverdienende können jährlich mit Hilfe dieses Renten Modells ihre Einkommenssteuer senken. Die Rentenbeiträge werden vom Einkommen abgezogen und das steuerpflichtige Einkommen sinkt. Es sind allerdings maximal 20.000 Euro pro Person abzugsfähig. Die Steuerentlastung wächst jährlich um zwei Prozent. 2005 konnten als Sonderausgabe 60 Prozent von den Beiträgen geltend gemacht werden. Für das Jahr 2014 sind es 78 Prozent. Dementsprechend werden ab 2025 die Rentenbeiträge zu 100 Prozent abzugsfähig sein.

Der Vorteil gilt nur während der Erwerbstätigkeit

Sobald eine Rente bezogen wird, werden diese und alle anderen Kapitalanlagen steuerpflichtig. Bei der Rürup-Rente steigt der zu besteuernde Rentenanteil jährlich (bis 2020) um zwei Prozent. 2005 wurden 50 Prozent der Rente besteuert. Ab 2040 steigt dieser Betrag nur noch um ein Prozent, bis die gesamte Rente steuerpflichtig wird. Während bei einem Riester Rentenvertrag das angesparte Kapital an den Ehepartner übertragen werden kann, ist bei der Rürup Rente eine Versorgung des Ehepartners und der Kinder nur über einen Zusatzvertrag möglich. Wird kein Zusatzvertrag abgeschlossen, verfallen die angesparten Rentenbeiträge, wenn der Sparer vor seinem 60. Geburtstag stirbt.

Keine vorzeitige Kündigung und Einmalauszahlung möglich

Zu beachten ist, dass ein Vertrag für die Rürup-Rente ausschließlich nur über private Anbieter abgeschlossen werden kann – wie hier von tecis. Bei Verträgen von vor 2012 darf die Rente erst ab dem 60. Lebensjahr, bei den Verträgen nach 2012 erst ab 62 Jahre gezahlt werden. Eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals oder eine vorzeitige Kündigung des Vertrags ist nicht möglich. Für Selbstständige ist diese private Altersvorsorge also nur während des Sparens durch die Steuervorteile interessant.

Fotourheber: ThinkStock, iStock, diego_cervo

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