Zurzeit beziehen in Deutschland 370 300 Menschen Sozialhilfe. Diese Zahl bedeutet eine Zunahme der Anzahl der Empfänger um mehr als acht Prozent innerhalb eines Jahres. Ein Datenvergleich über acht Jahre zeigt auf, dass sich der Anteil der Sozialhilfeempfänger an der Gesamtbevölkerung um ein Drittel erhöht hat. Ein Ansatz für die Lösung dieser Herausforderung besteht in einer Verbesserung der Pflegeversicherung.
Welcher Bezug besteht zwischen der Sozialhilfe und der Pflegeversicherung?
Der Zusammenhang zwischen dem Bezug der Sozialhilfe und einer wünschenswerten Verbesserung der Pflegeversicherung besteht darin, dass zwei Drittel aller Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen beziehungsweise in Behindertenheimen leben. Ebenso können nur fünfzig Prozent aller Heimbewohner die Kosten ihrer Unterbringung ohne Sozialhilfeleistungen aufbringen. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass eine Verbesserung der Pflegeversicherung zu einer Entlastung der Sozialhilfekassen führen wird. Von Bedeutung ist vor allem eine Erhöhung der Sätze bei stationärer Unterbringung. Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn das Einkommen des auf den Heimplatz und auf die Pflege angewiesenen Heimbewohners einschließlich der Leistungen der Pflegeversicherungen nicht ausreicht. Das ist offensichtlich immer häufiger der Fall.
Wer bezahlt die Kosten für die Heimunterbringung?
Die Zahlungen der Pflegeversicherung stellen eine Versicherungsleistung dar, auf welche der Heimbewohner unabhängig von seiner Vermögenslage einen Anspruch hat. Ihre Höhe richtet sich nach der Pflegestufe zuzüglich eines Aufschlags für die stationäre Unterbringung. Eine zusätzliche private Vorsorge für den Pflegefall ist sinnvoll und wird inzwischen auch vom Staat steuerlich gefördert. Dennoch verfügen nur wenige Menschen über eine zusätzliche Form der Absicherung einer eventuellen Pflegebedürftigkeit. Wenn die Versicherungsleistungen nicht ausreichen, müssen Heimbewohner zunächst ihr eigenes Einkommen und Vermögen für die Begleichung der Heimkosten aufwenden. Sobald Pflegebedürftige nicht mehr über genügend finanzielle Mittel zum Ausgleich der von der Pflegeversicherung nicht gedeckten Heimkosten verfügen, werden ihre Kinder unterhaltspflichtig. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber jedoch einen Selbstbehalt von mindestens 1.600 Euro vor, so dass bei geringem Arbeitseinkommen keine Zahlungspflicht besteht.
Höhere Leistungen der Pflegeversicherung verringern den Sozialhilfebedarf
Eine bessere Absicherung für den Pflegefall durch höhere Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und durch eine zusätzliche private Vorsorge – wie beispielsweise auf www.horbach.de angeboten – führt zu einer Verringerung der Anzahl der in Heimen lebenden Sozialhilfeempfänger. Die vollständige Übernahme stationärer Pflegekosten durch die Sozialversicherung ist jedoch nicht denkbar, da sie mit einer extremen Erhöhung der Beitragssätze verbunden wäre.
Fotourheber: Alexander Raths – Fotolia
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