Patentschutz und -recht

Wer immer eine Erfindung macht, möchte davon auch profitieren. Damit sein geistiges Eigentum geschützt bleibt, gibt es das Patentrecht. Allerdings ist es für den Laien relativ unübersichtlich und enthält viele Fallstricke. Damit der Antragsteller auf den verschlungenen Pfaden zwischen Benutzungsrecht und Bereicherungsanspruch nicht die Orientierung verliert, sollte er sich professionelle Hilfe suchen.

Schweigen ist Gold

Es ist vor Anmeldung eines Patents immer ratsam, einen auf das Fachgebiet spezialisierten Anwalt zur Beratung aufzusuchen. Wenn Sie eine Beratung zur Anmeldung für Patente in Anspruch nehmen sind Sie auf der sichereren Seite. Grundsätzlich gelten rechtlich folgende Voraussetzungen, um ein Patent zu erlangen:
Es muss eine Erfindung vorliegen, die erstens neu, zweitens auch für einen Experten nicht naheliegend aus dem derzeitigen Stand der Technik zu entwickeln und drittens gewerblich nutzbar ist. Gerade die Neuheit kann sich dabei manchmal als tückisch erweisen, da es reicht, ein Produkt selber der Öffentlichkeit vorzustellen, um den Anspruch darauf zu verlieren. Also sollten Entwicklungen vor Erteilung des Patents auf gar keinen Fall in irgendeiner Weise ausgestellt, beschrieben oder sonst wie veröffentlicht werden.

Einschränkungen und Ausnahmen

Ob eine Erfindung überhaupt geschützt werden kann, muss ebenfalls in dieser Beratung in Abstimmung mit dem Patentamt und einem Anwalt festgestellt werden. Dabei gibt es laut neuester Rechtsprechung noch Einschränkungen dessen, was unter diesen Schutz fällt. So darf ein Patent z.B. laut einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes nicht „gegen die guten Sitten“, die Menschenwürde oder den Schutz menschlichen Lebens verstoßen. Dies ist besonders bei ethisch umstrittenen und fragwürdigen Anmeldungen aus dem Bereich der Genforschung der Fall. Ebenso wenig können Bestandteile des Menschen wie Gene, Pflanzensorten, Tierrassen oder biologische Verfahren zur Produktion von Tieren oder Pflanzen patentiert werden.

Nach 20 Jahren ist Schluss

Ein Patent wird laut Patentrecht auf einen befristeten Zeitraum von maximal 20 Jahren ab Anmeldezeitpunkt erteilt. Nach dieser Dauer oder falls die Gebühren nicht bezahlt werden, erlischt es und darf ohne Einschränkungen von jedem Interessierten genutzt werden. Um also seine Erfindung über diese Spanne hinaus ausschließlich nutzen zu können, gibt es nur den Weg, den Coca Cola gegangen ist, um seine berühmte Formel vor der Konkurrenz zu schützen. Das Original muss vor aller Öffentlichkeit streng geheim gehalten werden.

Bild zum Artikel von: vege – Fotolia

Werbung
Mehr laden
Load More In Allgemeinwissen
Comments are closed.

Mehr Wissen

Psychologie: Kann CBD die mentale Gesundheit unterstützen?

In den letzten Jahren hat CBD, kurz Cannabidiol, viel Aufmerksamkeit als potenzielle Unter…