Der Bildschirm vom Fernseher bleibt schwarz, das Smartphone lädt nicht und die Tastatur vom Notebook spinnt. Reparieren? Lohnt nicht! Oder doch? Viele Umwelt- und Verbraucherschützer fordern schon seit längerem das sogenannte Recht auf Reparatur für Unterhaltungselektronik. Das gibt es zwar bereits –aber mehr oder weniger nur auf dem Papier.
Was man tunlichst unterlassen sollte: Innerhalb der Gewährleistungsfrist selbst am Gerät herumfummeln. Die gesetzliche Gewährleistung und die freiwillige Garantie verfallen in der Regel in dem Moment, in dem der Verbraucher das Gerät aufschraubt. Nach Ablauf von Garantie beziehungsweise Gewährleistung kann allerdings ein eigener Reparaturversuch erfolgen. Vorausgesetzt, man bekommt das Gerät überhaupt auf. Und man versteht etwas vom Innenleben: Eine Studie des Umweltbundesamtes hat ergeben, dass auch Profis für den Wechsel eines fest verbauten Akkus beim Handy eine gute halbe Stunde benötigen – sowie Spezialwerkzeug.
Runder Tisch Reparatur drängt auf neue Gesetzte
Beim Runden Tisch Reparatur sind derlei Missstände bekannt. Die 2015 gegründete Vereinigung, in der sich Verbraucher- und Umweltschützer engagieren, fordert ein reparaturfreundlicheres Produktdesign ein – zum Beispiel eine modulare Bauweise statt fest verbauter und damit kaum austauschbarer Teile. Zudem mahnt der Runde Tisch Reparatur eine bessere Verfügbarkeit von Ersatzteilen an. Diese sind oft so teuer, dass eine Reparatur nicht lohnt. Außerdem sollen Verbraucher leichter an Diagnoseproramme und Software-Updates kommen.
Da spielen die Hersteller natürlich bislang nicht mit. Der Runde Tisch Reparatur drängt daher auf Maßnahmen durch den Gesetzgeber; beispielsweise, dass freie Werkstätten, ähnlich wie in der Autoindustrie, Reparaturen zu moderaten Preisen anbieten dürfen. Passiert ist bislang noch nichts – weder bei uns noch in den USA. Dort streiten Vereine wie The Repair Coalition ebenfalls für das Recht auf Reparatur, stoßen bei den Technikkonzernen aber auf Ablehnung.
Kunden wollen besseres Modell statt Reparatur
Auch die sogenannte geplante Obsoleszenz taucht immer wieder in den Diskussionen ums Thema auf. Damit ist die vom Hersteller geplante und absichtliche Verringerung der Lebensdauer eines Geräts gemeint. Nur lassen sich dafür schwer Beweise finden. Im Gegenteil, oft sind es die Verbraucher selbst, die lieber eher zum neuen Gerät greifen. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes zu Fernsehern ist die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Geräts deutlich gesunken: Seit der Umstellung von Röhren- auf Flachbild-Geräte beträgt sie noch vier bis sechs Jahre statt zuvor zwölf. Aber nur einem Viertel der Neukäufe liegt ein reparaturbedürftiger Defekt zugrunde, meistens bevorzugen die Kunden schlicht und einfach ein besseres Modell.
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