Jeder sechste Beschäftigte in Deutschland arbeitet im Schichtbetrieb. Für Krankenschwestern, Beschäftigte am Fließband oder Piloten ist es normal, auch nachts zu arbeiten. Wie belastend der ständige Arbeitsrhythmuswechsel ist, zeigt eine aktuelle Studie der IG Metall Baden-Württemberg.
Gesundheitliche Folgen durch Nachtarbeit
Für die Studie hat Wissenschaftler Thomas Langhoff fast 1.300 Beschäftigte aus sieben Betreiben in Baden-Württemberg befragt. Unter gesundheitlichen Folgen litten besonders diejenigen, die in der Nachtschicht arbeiten. Dann zu arbeiten, wann man normalerweise schlafen sollte, ist psychisch wie körperlich belastend.
Nachtarbeit ist psychische Belastung
So leiden viele der Nachtarbeiter darunter, dann zur Arbeit zu müssen, wenn andere glücklich ihren Feierabend beginnen. Wer mit Nachtarbeit sein Geld verdient, gefährdet zudem soziale Bindungen. Denn die Mehrheit der Bevölkerung arbeitet tagsüber und trifft Freunde und Familie abends. Wenn die Schicht abends beginnt und früh morgens aufhört, müssen solche Treffen flachfallen.
Dass auch die körperliche Gesundheit an Nachtarbeit Schaden nimmt, ist weniger erforscht. Die neue Studie zeigt aber: 75 bis 80 Prozent der Nachtarbeitenden klagen über Magen- und Darmprobleme. „In der langfristigen Folgewirkung führt das auch dazu, dass es zu Magenschleimhautentzündungen kommt, zu Magengeschwüren, zu Zwölffingerdarmgeschwüren und in der noch weiteren Wirkungsfolge zu Magen-Darmkrebs“, sagt Wissenschaftler Langhoff.
Welche Rechte haben Nachtarbeiter?
Nachtarbeiter wissen um die Belastung, die ihre Arbeit für sie darstellt. Jeder Zweite der Befragten ist sich sicher, seine Arbeit nicht bis zum Rentenalter ausüben zu können.
Erschwerend kommt laut Studie hinzu, dass viele Betriebe die arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht einhalten. Dabei sind die Regelungen im Arbeitsrecht eindeutig: Nachtarbeiter dürfen täglich nicht mehr als acht Stunden arbeiten. Nachtzuschläge sind schon vor 23 Uhr fällig, es gibt branchenabhängige Sonderreglungen. Zuschläge für geleistete Nachtarbeit müssen in der Regel nicht versteuert werden. Alle drei Jahre hat ein Nachtarbeiter Anspruch auf eine medizinische Untersuchung. Wenn die Arbeitsfähigkeit gefährdet ist, muss der Arbeitgeber ihm einen gleichwertigen Arbeitsplatz zur Tageszeit stellen.
Gegen dauerhafte Nachtarbeit sprechen arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. So ist es besser, Früh, Spät- und Nachtschichten abwechseln zu lassen – natürlich nicht nahtlos. Zwei bis drei Schichten zur Nachtzeit kann der Organismus verkraften, darauf sollte Erholung folgen, anschließend geht es wieder mit Frühschichten los. Langhoff: „Von früh, auf spät, auf Nacht – das ist der gute Rhythmus für den menschlichen Körper.“
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