Bald auch Sperren von rechtsextremen und rassistischen Seiten?
Die ursprünglich v.a. gegen Kinderpornografie geplanten Netzsperren, also die Sperrung bestimmter Webseiten, könnten auch bei anderen, strafrechtlich relevanten Seiten zum Einsatz kommen. Im Zusammenhang mit der gerade aktuellen Situation hinsichtlich der Verabschiedung des Anti-Kinderpornografie-Gesetzes wird nun der Ruf laut, Netzsperren gegen Rassismus zu verhängen und zu Hass und Gewalt aufrufende Seiten zu sperren, bzw. deren Inhalte zu löschen.
Bei einer auf Einladung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor wenigen Tagen stattgefundenen Konferenz zum Thema Hasspropaganda soll der Vorsitzende des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, gefordert haben, neben kinderpornografischen Seiten auch andere extremistische und rassistische Seiten zu sperren, die aus strafrechtlicher Perspektive bedenklich seien.
Internetexperten geben allerdings zu bedenken, dass gerade bei Webseiten mit extremistischen Inhalten Sperren alles andere als effizient seien, da sie äußerst einfach zu umgehen seien. Statt Seiten zu sperren, müssten vielmehr die Inhalte gelöscht werden.
Obwohl das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ im Juni bereits überarbeitet worden ist, wird an Nutzen und Wirksamkeit der so angestrebten Netzsperre, die v.a. den Zugang zu kinderpornografischen Seiten über ausländische Server verhindern soll, stark gezweifelt. Damit ist das Gesetz ungefähr so sinnvoll wie das HUGO BOSS Mobile Phone.
Die nun geforderten Netzsperren gegen Rassismus zeigen, dass die Meinung der Experten viel zu selten anerkannt und vermutlich ein mehr oder weniger nutzloses Gesetz erweitert wird, statt ein Gesetz zu verabschieden, das tatsächlich bringt, was gefordert und notwendig ist.