Nach langer Diskussion hat der Bundestag eine verbindliche Frauenquote von dreißig Prozent festgelegt. Diese gesetzliche Vorgabe betrifft allerdings lediglich die Aufsichtsräte der einhundert bedeutendsten deutschen Aktienunternehmen. Eine Auswertung der Mitarbeiterdaten von Mitte 2013 zeigt, dass die Auseinandersetzung um die Einführung einer solchen Quote bereits dazu beigetragen hat, den Anteil weiblicher Mitarbeiter in Führungspositionen zu erhöhen.
Bereits die Diskussion um die Frauenquote führte zu Veränderungen
Die 2011 einsetzende Diskussion um die Ausgestaltung einer verbindlichen Quote für Frauen in Führungspositionen bezog sich auf eine deutlich umfangreichere als die kürzlich verabschiedete Umsetzung der gesetzlichen Frauenförderung. Sie zeigte bei einer Untersuchung deutliche spürbare Auswirkungen. So hatte sich der Anteil der Unternehmen, die keine einzige Frau in einer Führungsposition beschäftigen, von 2011 bis 2013 halbiert. Da zahlreiche Firmen erstmals leitende weibliche Mitarbeiter eingestellt hatten, stieg die Anzahl der Unternehmen mit einem Frauenanteil von mindestens zwanzig Prozent signifikant an. Das sind zwar weniger als die in der Diskussion geforderten dreißig Prozent. Da die Einstellung von Mitarbeiterinnen das Freiwerden oder die Neuschaffung einer entsprechenden Stelle voraussetzt, benötigt die Steigerung des Frauenanteils notwendigerweise ihre Zeit. Auch in den Aufsichtsräten der Aktiengesellschaften hat der Anteil weiblicher Mitglieder seit 2011 deutlich zugenommen.
Mehr Frauen auch in kleineren Aktiengesellschaften
Auch wenn viele DAX-Aktiengesellschaften schon Mitte 2013 als positive Beispiele für die Zunahme des Frauenanteils in Aufsichtsräten und Vorständen zu nennen waren, existieren weiterhin negative Gegenbeispiele. So waren Mitte 2013 in neunzehn von dreißig Gesellschaften keine Frauen im Aufsichtsrat zu finden. Der Durchschnittswert des Frauenanteils in den DAX-Gesellschaften verdankt seine Steigerung einzelnen mit gutem Beispiel vorangehenden Unternehmen. Deutlicher als im DAX-Segment fallen die Steigerungsraten weiblicher Aufsichtsratsmitglieder und Vorstände im MDAX sowie im SDAX aus. Selbst die im TecDAX zusammengeschlossenen Aktiengesellschaften überzeugen durch einen stetig zunehmenden Frauenanteil in ihren Führungspositionen und Aufsichtsräten. Auffällig ist, dass viele Gesellschaften im Ausland ausgebildete Frauen eingestellt haben, um neben dem Frauenanteil zugleich die kulturelle Vielfalt in ihren Führungsetagen zu erhöhen.
Wie wirkt sich die gesetzliche Frauenquote aus?
Die gesetzliche Frauenquote betrifft nur einhundert große Aktiengesellschaften und bezieht sich ausschließlich auf den Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder. Das verabschiedete Gesetz bleibt deutlich hinter den von Wirtschaftsunternehmen erwarteten Umfang zurück. Da für alle von der Gesetzgebung nicht betroffenen Gesellschaften die bestehende Selbstverpflichtung gilt, ist auch bei diesen weiterhin mit einer Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen zu rechnen.
Aber auch in den nicht an der Börse gezeichneten Unternehmen tut sich was. Gerade auch in familiengeführten Unternehmen drängen Frauen an die Spitze. Ein gutes Beispiel hierfür ist der fleischveredelnde Betrieb Schwarz Cranz aus Neu Wulmstorf. Seit 2010 ist eine Frau, Kristin Schwarz, alleinige Gesellschafterin. Sie hat es im Jahr 2013 geschafft, den Umsatz von 40 Millionen auf 130 Millionen Euro im Jahr 2013 anzuheben. Wenn das kein Erfolgsbeispiel ist?!
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