Der Staat regelt das Drohnenfliegen: Im April dieses Jahres wurden neue Regelungen für den Flugbetrieb mit Multicoptern getroffen – im Oktober sollen weitere folgen. Diese sollen helfen, den Luftraum sicherer zu machen – und Unsicherheiten bei Hobby-Piloten beseitigen.
Freier Flug bis fünf Kilogramm Gewicht
Grundsätzlich gilt, dass Fluggeräte mit bis zu fünf Kilogramm Gewicht tagsüber grundsätzlich ohne gesonderte Erlaubnis abheben dürfen. Zudem muss das Fluggerät für den Drohnen-Piloten stets am Himmel sichtbar sein. Ist der Copter schwerer als fünf Kilogramm oder soll er nachts fliegen, bedarf es laut Aussage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMV) einer Erlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. In die Höhe darf es dabei nur 100 Meter gehen, alles darüber hinaus braucht ebenfalls eine Erlaubnis. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme: Ist für das betreffende Gelände bereits generell eine Erlaubnis erteilt worden und eine Aufsichtsperson anwesend, darf die Drohne auch höher fliegen.
Genau definiert: Flugverbotszonen
Verbote gibt es für eine ganze Reihe von Gebäuden und Arealen, die nicht überflogen werden dürfen. Zu ihnen gehören:
- Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr
- Krankenhäuser
- Menschenansammlungen
- Militärgelände
- Behörden
- Naturschutzgebiete
In Wohngebieten gilt ein Flugverbot über private Grundstücke, wenn die Drohne schwerer als 250 Gramm ist. Ebenso verboten ist es, mit dem Fluggerät Bild- oder Tonaufnahmen von fremden Grundstücken zu machen – es sei denn, der oder die Eigentümer haben dies ausdrücklich erlaubt. Dieses Verbot ist vom Gewicht der Drohne unabhängig.
Bei Flughäfen gilt generell ein Abstand von 1,5 Kilometern zum Sicherheitszaun – dieser Abstand kann aber bei einigen Flughäfen noch größer bemessen sein. Infos hierzu gibt es auf den Karten der Deutschen Flugsicherung (DFS), die auf deren Website eingesehen werden können.
Weitere Regelungen ab Oktober 2017
Alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, benötigen ab Herbst eine Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers. Die Plakette muss feuerfest sein, damit im Schadensfall der Eigentümer noch ermittelt werden kann. Piloten, die Multicopter mit einem Gewicht von mehr als zwei Kilogramm bewegen, benötigen ab Oktober eine gültige Pilotenlizenz oder müssen eine Prüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Institution ablegen.
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