Die Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland wächst. Experten schätzen, dass fast jeder zehnte deutsche Erwachsene betroffen ist. Vielen Schuldnern bleibt am Ende nur ein gangbarer Weg, um ihre Schulden zu tilgen. Sie müssen Privatinsolvenz anmelden. Dieser Schritt erfordert jedoch Mut und viel Disziplin.
Zur Ehrlichkeit verpflichtet
Bevor ein Richter ein Verfahren zur Privatinsolvenz eröffnet, muss der Betroffene eine Schuldenberatung aufsuchen. Ein zugelassener Berater stellt fest, wie hoch der Schuldenstand ist und ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit droht. Nur dann ist eine Privatinsolvenz überhaupt möglich. Dazu müssen die Schuldner ihre gesamte Vermögenssituation offenlegen. Es gehören alle Dokumente auf den Tisch, die dem Berater einen Überblick über momentane Einnahmen und Ausgaben verschaffen. In der Regel sind dies laufende Kreditverträge, unbezahlte Rechnungen, Mahnbescheide sowie Einkommens- und Vermögensnachweise. Wer hier lügt oder relevante Angaben verschweigt, begeht einen schweren Fehler. Im schlimmsten Fall kann das Gericht später die Privatinsolvenz für null und nichtig erklären. Damit bleiben Sie auf Ihren Schulden sitzen.
Sechs karge Jahre
Der Schuldnerberater hat zunächst die Pflicht, mit den Gläubigern über einen Tilgungsplan zu verhandeln. Lehnen diese jedoch den Plan ab, bleibt nur der Gang vor Gericht und in die Privatinsolvenz. Dazu ist allerdings nur eine natürliche Person berechtigt. Selbstständige und Unternehmen sind von dieser Insolvenzform ausgeschlossen. Der Richter bestellt einen Treuhänder ein, der ab nun im Insolvenzverfahren die Vermögensverhältnisse überwacht. Der Treuhänder pfändet in den kommenden Jahren jegliche Einkünfte, die oberhalb des schuldrechtlichen Existenzminimums liegen, und verteilt sie an die Gläubiger. Der Schuldner darf sich während dieser Zeit nicht auf die faule Haut legen. Im Falle der Arbeitslosigkeit muss er zumindest glaubhaft nachweisen, dass er sich redlich bemüht, Arbeit zu finden. Wenn er alle Auflagen erfüllt hat, greift spätestens nach Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung. Sollte es dem Schuldner nicht gelungen sein, alle Schulden zu tilgen, gilt er ab diesem Zeitpunkt dennoch als schuldenfrei.
Jeder Tag zählt
Die meisten Menschen, die Schulden anhäufen, schämen sich und versuchen diesen Zustand so lange wie möglich zu verbergen. Sollten Sie aber feststellen, dass Sie Rechnungen nicht mehr begleichen können, ist schnelles Handeln die einzig richtige Lösung für Ihr Problem. Je früher Sie eine Schuldenberatung (z.B. unter: http://www.schuldendirekthilfe.de) aufsuchen, umso besser stehen Ihre Chance, eine langwierige und schmerzhafte Privatinsolvenz zu vermeiden. Der Berater kann zu diesem frühen Zeitpunkt möglicherweise noch einen Deal mit den Gläubigern aushandeln. Darüber hinaus zeigt er Ihnen auf, wie Sie Ihre Finanzen in den Griff bekommen.
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