Wer im Internet einkauft, kann in vielen Fällen binnen 14-Tages-Frist vom Kaufvertrag zurück treten und erworbene Waren zurückgeben. Dies gilt auch für Dienstleistungsverträge und für Waren, die im Rahmen von Internetauktionen bei einem gewerblichen Händler gekauft worden sind.
Die Dauer der Widerrufsfrist
An dem Tag, an dem bestellte Artikel einen Käufer vollständig erreichen, beginnt die so genannte Widerrufsfrist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Händler den Käufer eindeutig über die Frist für den Widerruf informiert hat. Wurde diese Information durch den Händler versäumt, dann beginnen Widerrufsfristen erst, wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform nachgeholt wird. Erhält der Käufer keine Informationen über sein Widerrufsrecht, verfällt dieses spätesten ein Jahr und 14 Tage, nachdem die Waren den Käufer erreicht haben. Weitere Informationen zum Thema Onlinehandel können Sie auch hier erhalten.
Im Gegensatz zum Kauf, erlischt beim Dienstleistungsvertrag das Recht auf Widerruf auch vor der 14-Tages-Frist, sobald die vereinbarte Leistung durch den Auftragnehmer vollständig erbracht wurde. Hierfür muss der Kunde als Auftraggeber jedoch im Vorfeld über die vorzeitig ablaufenden Fristen zum Widerruf informiert und die Kenntnisnahme bestätigt worden sein. Hinzu kommt, dass der Kunde sein Einverständnis zum vorzeitigen Beginn der Leistung erklären muss.
Formen der Widerrufserklärung
Wer von seinem Recht auf Widerruf Gebrauch machen will, der muss dies dem Händler oder Auftragnehmer gegenüber eindeutig erklären. Nicht zwingend ist hierfür die Schriftform erforderlich. Jedoch ist diese empfohlen, sobald ein rechtzeitig erfolgter Widerspruch bewiesen werden muss. Aus diesem Grund sollten Widerrufserklärungen immer per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Eine unkommentierte Rücksendung bestellter Waren gilt nicht automatisch als wirksamer Widerruf.
Für eine Fristwahrung genügt eine rechtzeitige Absendung der Waren. Hier sollte zwingend der Einlieferungsbeleg des Transportunternehmens aufbewahrt werden. Wann die zurückgesendeten Waren beim Händler letztlich wieder eingehen ist für den Käufer unerheblich.
Recht auf Widerruf bei Internetgeschäften
Das Recht des Widerrufs ermöglicht es Kunden, innerhalb gesetzlich festgeschriebener Fristen im Internet erworbene Waren zurück zu geben oder von Dienstleistungsverträgen zurück zu treten. Um einen rechtzeitig erfolgten Widerruf gegebenenfalls belegen zu können, sollte diese immer in schriftlicher Form erfolgen. Eine bloße Warenrücksendung gilt nicht automatisch als erfolgter Widerruf.
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