Ab einem kleineren fünfstelligen Betrag lässt sich bereits sinnvoll eine Stiftung gründen. Das Vorurteil, dass eine Stiftungsgründung nur was für millionenschwere Stifter ist, ist also entkräftet. Doch was muss eigentlich beachtet werden, möchte der Stifter eine Stiftung gründen? Welche weiterführenden Informationen sind bei der Stiftungsgründung noch nützlich? Hier erfahren Sie mehr.
Darum geht’s bei der Stiftung
Über die Definition einer Stiftung klärt Verena Staats, Justiziarin beim Bundesverband Deutscher Stiftungen, auf: Es handelt sich bei einer Stiftung um eine Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck dauerhaft gewidmet ist.
Es kann sich lohnen, das Erbe mit einer Stiftung zu regeln. Das Stiftungskapital als solches bleibt erhalten, die erwirtschafteten Erträge hingegen, kommen fest definierten Zwecken, wie zum Beispiel der Förderung örtlicher Kindergärten, zugute. Staats weist aber auch darauf hin, dass sich derjenige, der eine Stiftung gründet, dauerhaft von seinem eingebrachten Vermögen trennt. Das Geschäft kann nicht rückgängig gemacht werden, weshalb der Schritt, hin zur Stiftungsgründung, gut überlegt sein sollte.
Stiftungsgründung bereits ab fünfstelligem Betrag
Wer eine Stiftung gründen will, der muss kein Millionär sein. Frank Schuck, Steuerberater beim Bundesverband Deutscher Stiftungen erklärt, dass die sinnvolle Gründung einer nicht rechtsfähigen Stiftung bereits ab einem kleineren fünfstelligen Betrag möglich sei. Es gibt keine festgelegte Grenze. Außerdem kann der Stifter bei der nicht rechtsfähigen Stiftung bestimmen, dass sein Vermögen erst nach dem Tod einem gemeinnützigen Zweck zugutekommen soll. Das Vermögen wird in diesem Fall verbraucht.
Bei der rechtsfähigen Stiftung verhält es sich insofern anders, als dass sich diese wirtschaftlich selbst tragen muss. Das Vermögen muss hier erhalten bleiben. Die Organe der Stiftung, wie zum Beispiel die Verwaltung, müssen durch die Erträge der Stiftung finanziert werden.
Bei Absicherung der Familie – Familienstiftung
In der Regel sind mit Stiftungen auch Steuervorteile verbunden. Wer mit der Stiftung allerdings vor allem die Familie absichern will, der sollte auf die Steuervorteile einer gemeinnützigen Stiftung verzichten und besser eine nicht gemeinnützige Familienstiftung gründen, so Schuck. Diese Art von Stiftung sorgt dann dafür, dass das Vermögen zusammengehalten und die Versorgung der Angehörigen gesichert ist. Streit um das Erbe lässt sich in vielen Fällen trotzdem nicht vermeiden. Die Stiftung kann dem zukünftigen Erblasser jedoch dazu dienen, seinen Nachlass zu verselbstständigen. Dadurch ließe sich vermeiden, dass die Erben verschwenderisch oder verantwortungslos mit dem Vermögen umgehen.
Diese Risiken bei Stiftungsgründung bedenken
Die Gründung einer Stiftung kann auch Risiken mit sich führen. Den Erben des Erblassers kann durch die Stiftung der Nachlass dauerhaft entzogen werden. Außerdem kann es zu Haftungsrisiken kommen, wenn der Stifter oder seine Erben in der Stiftung, zum Beispiel als Vorstand, tätig waren. Das Risiko liegt für Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, darin, dass die Stiftung nicht gut verwaltet ist, die Organe sich nicht als kompetent erweisen.
Wirtschaftliche Möglichkeiten prüfen
Vor Gründung einer Stiftung ist es daher wichtig, die wirtschaftlichen Möglichkeiten des potenziellen Stifters zu klären, so Frank Schuck. Ist es dem Stifter mit der Stiftungsgründung dann immer noch ernst, muss er das Stiftungsgeschäft einleiten und sich mit Stiftungsbehörde und Finanzamt abstimmen. Danach folgen weitere Schritte und sein Vermögen wird auf die Stiftung übertragen.
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