Gründungszuschuss für das eigene Unternehmen

Für jeden, der sich selbständig machen möchte und den Wunsch hat, auf eigenen Füßen zu stehen, gibt es eine ganze Reihe finanzieller Hilfen. Eine davon ist der Gründungszuschuss, den es vom Arbeitsamt gibt. Der Gründungszuschuss ist für alle da, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen. Und auch nur dann kann man den Gründungszuschuss beanspruchen.

Voraussetzungen für einen Gründungsuschuss

Es geht nicht, wenn von einer versicherungspflichtigen Arbeit direkt in die Selbständigkeit gewechselt werden möchte. Man muss vorher also schon eine Zeit Leistungen zum Lebensunterhalt vom Arbeitsamt bezogen haben und auch noch mindestens 90 Tage Restanspruch haben. Vorher konnte man das, wenn eine Ich-AG gegründet wurde. Dieses Förderprogramm läuft nun aus und wird durch den Gründungszuschuss ersetzt. Die neue Selbständigkeit muss dem Arbeitsamt genau vorgestellt werden. Das Amt möchte auch wissen, ob man überhaupt die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die neue Selbständigkeit hat.

Das wird erst einmal alles ganz genau geprüft. Hat das Arbeitsamt Zweifel, das der zukünftige Selbständige noch nicht alle Kenntnisse hat, so wird er ihm erst einmal zur Teilnahme diverser Kurse bitten, um seine Kenntnisse zu vertiefen. Erst dann wird der Gründungszuschuss auch gewährt. Vorher aber muss eine unabhängige Institution wie die IHK, Fachverbände oder Kreditinstitute den Existenzgründungsplan noch einmal genau prüfen. Es ist also nicht ganz einfach, diesen Gründungszuschuss zu erhalten. Man muss dafür einiges tun. Das ist aber nicht verkehrt, wenn die Geschäftsidee noch einmal ganz genau geprüft wird. Denn schließlich soll der Gründer ja auch Erfolg haben und davon leben können.

Sinnvoller Einstaz der Mittel

Die Gelder vom Arbeitsamt sollen auch sinnvoll eingesetzt werden. Das soll aber niemanden abhalten, seine Ideen zu verwirklichen. Die unabhängigen Stellen wie die IHK zum Beispiel stehen ja auch mit Rat und Tat zur Seite. Hat der Gründer sein Konzept dann vorgestellt, bekommt er den Zuschuss in zwei Abschnitten. Neun Monate lang bekommt er sein Arbeitslosengeld wie gewohnt weiterhin ausbezahlt. Zusätzlich gibt es noch 300 Euro zur sozialen Absicherung. Nach diesen neun Monaten gibt es dann nur noch weitere sechs Monate die 300 Euro. Es muss aber nachgewiesen werden, das man aktiv an seiner Selbständigkeit arbeitet.

Foto: ElenaR – Fotolia.com

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