Das Ringen zwischen der Automatenwirtschaft und den Bundesländern geht weiter: Das wurde bei einer Podiumsdiskussion anlässlich der Nürnberger Fachmesse für Unterhaltungs- und Warenautomaten deutlich. Der Vorsitzende des Industrieverbands VDAI übte scharfe Kritik am Glücksspielstaatsvertrag und der Handhabung durch die Länder.
Automatenwirtschaft beklagt Ungleichbehandlung
Seit 2012 gilt der von den Bundesländern beschlossene Glücksspielstaatsvertrag, der die Rechte der Länder und der Privatwirtschaft in diesem Wirtschaftsbereich regelt. Die Interessen beider Seiten kollidieren: Die Länder wollen mit den staatlichen Lotterien möglichst viel Geld einnehmen und deswegen das Angebot von privaten Konkurrenten beschränken. Diese wehren sich. Peter Gauselmann, Chef des Verbands der Automatenindustrie (VDAI), bewertete den Staatsvertrag auf der Fachdiskussion in Nürnberg grundsätzlich negativ. Vor allem kritisierte er, dass für Unternehmen und die öffentlich-rechtlichen Glücksspielanbieter in puncto Suchtprävention unterschiedliche Regeln Anwendung finden. Die Bekämpfung der Spielsucht nimmt im Staatsvertrag eine prominente Rolle ein, für die Automatenwirtschaft bedeutet dies gesetzliche Bestimmungen. So können die einzelnen Länder die Anzahl der Spielstätten und der aufgestellten Automaten begrenzen, Werbung verbieten und einen monatlichen Höchstbetrag pro Spieler festlegen. Gauselmann bemängelt, dass die Länder bei ihren eigenen Angeboten die Prävention dagegen kaum beachten würden und somit Wettbewerbsverzerrung entstehe.
Scharfe Regulierung tritt 2017 in Kraft: Branche fürchtet Umsatzeinbußen
Bereits die seit 2012 gültigen Regelungen in den Ländern haben zu massiven Einnahmerückgängen geführt, so Gauselmann. Er prophezeit, dass es 2017 noch schlimmer kommen werde. Bis dahin haben die Länder der Privatwirtschaft eine Übergangszeit gewährt, nach Fristablauf sieht sich die Automatenwirtschaft mit noch strikteren Regelungen konfrontiert. Gauselmann spricht sogar von einem drohenden Berufsverbot für das gewerblich betriebene Glücksspiel. Seiner Vorhersage nach müssen dann rund 75 % der in diesem Sektor tätigen Unternehmen ihr Geschäft aufgeben. Das will der Verband mit juristischen Mitteln verhindern: Die unterschiedliche Behandlung bei Maßnahmen zur Suchtprävention hält Gauselmann für unvereinbar mit dem Grundgesetz und dem Europarecht.
Wirtschaftsvertreter wollen Staatsvertrag bekämpfen
Politisch kann die Automatenwirtschaft kaum etwas bewirken: Die Länder werden am Glücksspielstaatsvertrag festhalten, für die Unternehmen kann das ab 2017 aufgrund der strengen Regulierung starke Einbußen bedeuten. Es bleibt nur der juristische Weg. 2010 hat der Europäische Gerichtshof den Vorgängervertrag für rechtswidrig erklärt, damals ging es um die Ungleichbehandlung zwischen staatlichem Sportwettangebot und privaten Wettanbietern. Mehr Informationen zu Themen rund um das Glücksspiel erfährt man hier.
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