Gentechnik kontra Artenvielfalt

Ökologisch sensible Gebiete und gentechnisch veränderte Pflanzen in der unmittelbaren Nachbarschaft vertragen sich nicht besonders gut. Das jedenfalls legt eine vom Landesumweltamt Brandenburg in Auftrag gegebene Studie nah, die am 15. Februar im Rahmen eines Workshops zum Monitoring von Gen-Mais MON 810 in Berlin vorgestellt wurde.

Während beim Workshop debattiert wurde, passierte parallel die Novelle des Gentechnikgesetzes den Bundesrat. Hierin wurden erstmals Sicherheitsabstände zwischen Gentech-Mais-Anbaufeldern und Nachbarfeldern festgelegt. Ob das allerdings Einfluss auf den Pollenflug hat, ist wohl mehr als fraglich.

Um die Eignung von Methoden zum Pollen-Monitoring zu untersuchen, kamen im Sommer 2007 rund um das Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch (Märkisch-Oderland) Pollensammler zum Einsatz. Mit technischen Systemen sollte ermittelt werden, ob der Wind Maispollen eventuell bis in die Kernzone des Schutzgebiets trägt, während man mittels Honigbienen herausfinden wollte, in welchem Ausmaß die Maisfelder von Insekten aus dem Schutzgebiet aufgesucht werden. Damit wollte man wissenschaftlich begründete Sicherheitsabstände für den Gentech-Maisanbau ermitteln.
Die Ergebnisse zeigen, dass ein erhebliches Maß von Maispollen, darunter auch solche des genmanipulierten Typs MON 810, über mehr als 120 Meter über die Kernzone in das Schutzgebiet hinein getragen wurde.

Die großflächig angebaute Maissorte MON 810 enthält ein Bakteriengift, das die Raupe des Maiszünslers, einer Schmetterlingsart, tötet.
Die Wirkung auf andere Arten, vor allem andere Schmetterlinge, ist nicht bekannt. Nun sorgen sich die Naturschützer natürlich speziell um die Schmetterlingsarten, vor allem die zahlreichen bedrohten, in den Naturschutzgebieten.
Trotz dieser Unwägbarkeiten wird MON 810 deutschlandweit auf über 4350 Hektar angebaut, fast die Hälfte davon in Brandenburg.

Vor diesem Hintergrund fordert der NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) für Naturschutzgebiete einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Gen-Feldern, um Gefährdungen durch genmanipulierte Pflanzen dort vorzubeugen.

Mit dem Gentechnikgesetz ist die Rechtslage bedauerlicherweise nun eine andere.
Vorgeschrieben sind nur 150-Meter-Abstände von Gen-Äckern zu konventionellen Flächen und 300 Meter zu Öko-Feldern.
Abstandsregelungen zu Schutzgebieten bestehen nicht, es sei denn, es gelingt der eindeutige Nachweis, dass eine erhebliche Gefährdung bestimmter Arten gegeben ist.

Eine Brandenburger Initiative, 800 Meter Abstand zu Schutzgebieten vorzusehen, fand in den Ausschüssen des Bundesrates keine Mehrheit.

„Es ist ein Skandal, dass das Gentechnikgesetz den Schutz ökologisch sensibler Gebiete vollständig ausspart“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Er hofft jetzt auf das Land Brandenburg, das Rahmenbedingungen für Abstandsregelungen zu wertvollen Schutzgebieten entwickeln will – auf freiwilliger Basis.

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