Finanzberater- Beruf mit neuen Auflagen und Perspektiven

Der Beruf des Finanzberaters wird bereits seit einiger Zeit von den Medien, Verbraucherzentren und auch in der Politik mit einem dunklen Schatten behaftet, der aus kriminellen Vermittlungspraktiken, Fehlspekulationen, Täuschungsmanövern und inkompetenten Beratungsleistungen entstanden ist, wodurch viele Menschen besonders in der Wirtschaftskrise sehr viel Geld verloren haben und Existenzen gefährdet wurden. Trotz dieser individuellen Charakterschwäche einzelner Vermittler und Betriebe stellt der nach der EU-Vermittlerrichtlinie ordentlich ausgeübte Beruf des Finanzberaters eine bedeutende und wichtige Rolle für zahlreiche Verbraucher dar und bietet weiterhin ausgeprägte Karriere Möglichkeiten.

Tätigkeitsfeld und Ausbildung der Finanzberater:

Berater im Finanzsektor üben eine Finanzdienstleistung aus, durch die Kunden und Verbraucher über individuell geeignete Kapitalanlagen, Kredite und Versicherungen informiert werden und diese gegebenenfalls vermittelt bekommen. Der Finanzberater allgemein, deckt eine breite Produktpalette und Dienstleistungen ab, wodurch sich häufig Spezifikationen ergeben, die auf unterschiedlichen Voraussetzungen und Gesetzesvorschriften beruhen.

Der Bedarf an qualifizierten Finanzberatern seitens der Verbraucher ist unverändert hoch, denn ausgezeichnete Versicherungen, die im Ernstfall schwere Schäden finanziell auffangen, renditestarke Kapitalanlagen, die das individuelle Vermögen aufbauen, vorteilhafte Eigentumsfinanzierungen und eine vorausschauende Altersvorsorge mit staatlichen Zuschüssen werden von den Menschen weiterhin nachgefragt.

Damit Kunden professionell und kompetent von dem Berater im Finanzsektor betreut werden können, bedarf es sowohl über fundierte und aktuelle Fachkenntnisse des Finanzberaters über die Finanzprodukte (wie Aktien, Fonds, Bankprodukte, Immobilien, Versicherungen, Kredite), Finanzmärkte, Steuerrecht und Gesetzeslagen als auch Analysefähigkeit und Beratungskompetenz sowie Einfühlungsvermögen für die individuelle Situation der Kunden.

Während in vergangen Jahren nur ein Gewerbeschein für die Ausübung als Finanzberater ausreichte, unterliegt dieser Beruf heute einer verpflichtenden Ausbildung. Dabei handelt es sich um eine Weiterbildung, die auf einer wirtschaftlichen Ausbildung im z.B. Bank- oder Versicherungswesen oder auch einem wirtschaftswissenschaft­lichen Studium aufbaut. Für die Zulassung zu einem praktizierenden Finanzberater muss eine Prüfung vor der IHK abgelegt werden. Andernfalls darf der Beruf nicht ausgeübt werden.

Beruf mit neuer EU-Vermittlerrichtlinie:

Die Ausgangsbasis für den Beruf zum Finanzberater ist gegenwärtig im Wandel. Die neue EU-Vermittlerrichtlinie der Europäischen Kommission stellt die Leistungen und Verpflichtungen der Finanzberater, Banken, Direkt- und Onlinevertriebe im Finanzsektor auf ein neues Reglement. Die Auflagen zielen auf eine verbraucherorientierte Transparenz und umfassenden Schutz der Verbraucher ab, wodurch die Interessen der Kunden in den Mittelpunkt gestellt werden.

Beruf mit Karriere:

Die steigende Komplexität der Produkte im Finanzsektor erfordert kompetente und vertrauenswürdige Berater und Vermittler für zahlreiche Kunden. Finanzberater, die ihr Fach ordentlich, kompetent und erfolgreich beherrschen, können sowohl als Arbeitnehmer, Freiberufler als auch Selbstständiger einer andauernden Karriere entgegen sehen.

Mehr zu Karriere im Finanzwesen unter: http://www.awd-gruppe.de/

Von AKhodi – Fotolia stamm das Bild zum Artikel.

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