Wer einmal straffällig wird, tut es auch wieder. Oder doch nicht? Ist Resozialisierung und die Wiedereingliederung von Verbrechern in die Gesellschaft möglich? Oder nur ein Wunschtraum?
Einmal Verbrecher, immer Verbrecher! So schallt es oft aus vorurteilsbeladenen Kehlen. Und erst einmal haben diese Pessimisten vom Dienst auch gar nicht so sehr unrecht. Denn wenn Straftäter in einem ungünstigen Umfeld fest hängen oder ein gewisses Alter erreicht haben, in dem es ihnen schwer fällt, ihr Leben noch einmal komplett neu zu gestalten, dann ist die Rückfallquote groß. Doch es geht auch anders.
Wiedergutmachung und Resozialisierung
Wirklich aussagekräftige Statistiken über Rückfallquoten und erfolgreiche Therapien für ehemalige Häftlinge finden sich kaum. Wiederholungstäter gibt es natürlich zuhauf, und genau darum gibt es auch so viele Menschen, die sich auf „Einmal Verbrecher, immer Verbrecher!“-Aussagen versteifen und sämtliche ihrer Meinung ohnehin überflüssigen Versuche der Resozialisierung abschaffen möchten. Soziales Handeln ist das nicht gerade. Denn wie sollen solche Vorurteile dann jemals erfolgreich beiseite geräumt werden?
Dabei fallen einem schnell verschiedene Möglichkeiten ein, wie Verbrecher vielleicht aus ihrem Handlungsmuster heraus geholt werden können. Wozu gibt es denn die vielen Resozialisierungsprogramme? Wenn zum Beispiel als Strafe und Wiedergutmachung zugleich gemeinnützige Arbeit verhängt wird, ist dies bereits der erste Schritt, den Straftäter wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Er kann, wenn er Willens dazu ist, Befriedigung daraus ziehen, etwas für die Gemeinschaft zu tun, und bekommt im Gegenzug Anerkennung hierfür.
Landet er im Gefängnis, ist der Kontakt zur Außenwelt erst einmal gehörig eingeschränkt. Aber auch hier gibt es Formen der Wiedergutmachung, denn oft haben Häftlinge in Gefangenschaft die Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dazu gibt es in vielen Strafvollzuganstalten Aus-und Weiterbildungsprogramme, durch die sich gerade junge Straftäter eine Grundlage für ein späteres ehrliches Leben erarbeiten können.
Einmal Verbrecher, immer Verbrecher? – Fazit
Mit abschreckenden Strafen und konsequenter Umerziehung ist die künftige Straffreiheit ehemaliger Verbrecher möglich, sagen Viele. Unangemessen harte Strafen erhöhen aber eher die Rückfallquote, meinen Andere. Welcher Weg nun also der beste ist, müssen die klugen Köpfe in den Strafvollzuganstalten wohl noch herausfinden. Fest steht aber: Resozialisierung ist möglich. Gerade in jungen Jahren straffällig gewordene Menschen können mit guten Erfolgschancen wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden und fortan straffrei bleiben. Letztlich liegt es am richtigen Umfeld und an der passenden Einstellung des entlassenen Häftlings. Wer sich nicht ändern will, der lässt sich auch nicht umerziehen. Für alle anderen besteht zumindest Hoffnung.
Werbung