Hat man eine private Krankenversicherung, muss man aufgrund des höheren Einkommens, auch die Kinder, oder Schüler dort mitversichern. Wenn aber ein Elternteil zwar selbständig ist, aber dennoch in der Versicherungspflichtgrenze ist, kann der Schüler dort kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Man könnte auch eine gesonderte Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, aber bei näherem Hinsehen ist die nicht günstiger, als die private Krankenversicherung.
So früh wie möglich
Sofort nach der Geburt empfiehlt es sich das Neugeborene bei der privaten Krankenversicherung anzumelden, also zu versichern, und da wird es auch bleiben, als Schüler und Student, bis zum Antritt einer eigenen Arbeitsstelle, dann entscheidet es sich wieder neu, wie hoch der Verdienst ist, ob gesetzliche Krankenversicherung oder Privatversicherung. Auf jeden Fall verlangen die Versicherungen normalerweise beim Eintritt keine Gesundheitsprüfung. Auch nach der Geburt ist das auch noch rückwirkend möglich. Es kann sich sogar lohnen sein Kind, oder Schüler in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Einfach nachfragen und sich bei der entsprechenden Privatversicherung beraten lassen. Man sollte trotz allem, auch nicht vergessen, dass auch die gesetzlichen Krankenversicherungen besser sind als ihr Ruf. Die Leistung jeder Versicherung, ob privat oder gesetzlich ist teilweise sehr unterschiedlich. Man muss auf jeden Fall vergleichen.
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