Die Hausratsversicherung: Wann zahlt sie bei Unwetter – und wann nicht?

ErwerbsunfähigIn den letzten Jahren wurden wir immer wieder Zeugen davon: Auch Deutschland bleibt von Naturkatastrophen nicht verschont. Stürme und Überschwemmungen suchen vermehrt bestimmte Regionen heim und sorgen dort für überflutete Wohnungen, umgestürzte Bäume, demolierte Autos und abgedeckte Dächer. Betroffene müssen sich nicht nur mit persönlichen Verlusten auseinandersetzen, sondern auch mit der Frage, welche Versicherung für ihren Schaden eigentlich aufkommt.

Bei der Bewertung der eigenen Situation, der potenziellen Gefahr für zum Beispiel das Eigenheim und die Wahl der geeigneten Versicherung, die die möglichen Schäden abdeckt, kann man sich online informieren. Dies geht online, etwa mit dem Tecis-check-up, aber auch bei einem Versicherungs- oder Bankberater Ihres Vertrauens.

Regen mit bösen Folgen

Grundsätzlich treten normale Hausrat- oder Gebäudeversicherungen für Schäden durch Hochwasser, Witterungsniederschläge oder Grundwasser nicht ein. Vollgelaufene Keller und die dadurch verursachten teilweise schweren Folgeschäden sind also üblicherweise nicht versichert. Ein Versicherungsfall liegt hier nur vor, wenn eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Elementarschäden vereinbart wurde. In der letzten Zeit wurden vermehrt Hausbesitzer in bisher überschwemmungssicheren Regionen Opfer von Hochwasser – daher müssten eigentlich sehr viele Menschen darüber nachdenken, ob die Lage ihres Objektes eine Erweiterung des Versicherungsschutzes rechtfertigen würde.

Immer mehr Sturmschäden

Bei Sturmschäden – vorausgesetzt der Sturm selbst ist die Schadensursache – tritt die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung ein. Dazu zählen zum Beispiel abgedeckte Dächer oder Schäden, die am Haus durch umgefallene Bäume entstanden sind oder auch Folgen davon wie zum Beispiel Feuchtigkeitsschäden durch Regen, der durch ein beschädigtes Fenster oder Dach eingedrungen ist. Um in den Genuss der Versicherung zu kommen, muss der Geschädigte allerdings den Nachweis eines Sturmes mit mindestens Windstärke 8 erbringen. Dafür kann er sich mit Daten von durch die Wetterämter erfolgten Windmessungen behelfen. Kann der Versicherungsnehmer diesen Nachweis nicht erbringen, wird Sturm als Schadensursache dennoch akzeptiert, wenn er belegen kann, dass das Dach regelmäßig gewartet wurde oder durch den Sturm auch weitere Schäden an anderen Gebäuden entstanden sind.

Was, wenn das Auto beschädigt wurde?

Sturm- oder Hagelschäden an Kraftfahrzeugen unterliegen grundsätzlich nur dann einem Versicherungsschutz, wenn eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Diese ist immer auch Teil einer Vollkaskoversicherung. Hiermit ist auch der Tatbestand einer Überschwemmung mitversichert – wer sein Auto allerdings in hochwassergefährdeten Gebieten parkt und nach einer amtlichen Warnung nicht umgehend wegfährt oder trotz einer Warnung in eine solche Region hineinfährt, handelt fahrlässig und verliert damit eventuell seinen Versicherungsschutz.


IMG: Thinkstock, iStock, 470939676, AlexKalina

Werbung
Mehr laden
Load More In Gesellschaft
Comments are closed.

Mehr Wissen

Psychologie: Kann CBD die mentale Gesundheit unterstützen?

In den letzten Jahren hat CBD, kurz Cannabidiol, viel Aufmerksamkeit als potenzielle Unter…