(ddp direct) Mainz, 2013 – Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Juli 2013 [Az.: I ZR 222/11] festgestellt hat, erfordert die komplexe und verantwortungsvolle Dienstleistung eines Hörakustikers grundsätzlich die Anwesenheit eines Meisters. Die Meisterpräsenz in diesem gefahrengeneigten Gesundheitshandwerk ist erforderlich, um mit einem hohen Qualifikationsgrad unzureichende Ergebnisse und gesundheitliche Risiken auszuschließen.
„Mit dem Urteil wird der Anspruch der Kunden auf eine hoch qualifizierte Dienstleistung ihres Hörakustikers höchstrichterlich bestätigt“, sagt Martin Blecker, Präsident der Europäischen Union der Hörgeräteakustiker e. V. (EUHA). „Als ältester Berufsverband stehen wir für die fachliche Fortbildung und berufliche Qualifikation unserer Mitglieder. Im Interesse der bestmöglichen Versorgung empfehlen wir dem Verbraucher, aktiv nach der Meisterpräsenz zu fragen und diese im Zweifelsfall einzufordern.“
„Bei dem Rehabilitationsprozess geht es vor allem darum, den Betroffenen erstens das Hören, zweitens das Verstehen und drittens die individuelle Lebensqualität wiederzugeben, die aufgrund guter Kommunikation möglich ist“, so Martin Blecker weiter. „Dazu bedarf es profunder Kenntnisse der unterschiedlichen audiologischen Befunde und der medizinischen Hintergründe, verbunden mit dem stets aktuellen Wissensstand über die technologischen Möglichkeiten. Die Hörakustiker durchlaufen dafür eine geregelte und mehrfach kontrollierte Ausbildung, deren Abschluss der Meisterbrief ist. Erst dieser Abschluss berechtigt zur selbstständigen Berufsausübung und ist Nachweis der Befähigung, neue Fachkräfte ausbilden und qualifizieren zu können.“
Im Mittelpunkt der EUHA-Aktivitäten steht die Vermittlung von fachlich interdisziplinärer Fortbildung in der Hörakustik. Dafür werden umfassende Informations- und Weiterbildungsangebote gemacht. Jährlicher Höhepunkt für die gesamte Hörakustikbranche ist der mehrtägige Internationale Hörgeräteakustiker-Kongress. Mehr Informationen zum 58. Internationalen Hörgeräteakustiker-Kongress (16.-18. Oktober 2013 in Nürnberg) finden Sie unter http://www.euha.org/kongress.
Damit setzt die EUHA wichtige Impulse für die gesamte Branche und unterstützt die Arbeit der Hörakustiker vor Ort. Bei der Rehabilitation von Schwerhörigkeit geht es darum, ein Stück verlorene Lebensqualität zurückzugeben. Die Dienstleistung des Hörakustikers verlangt dafür ein sehr hohes Maß an Qualifikation und Kompetenz, um bestmögliche Hörerfolge zu erzielen. Weitere Informationen dazu finden interessierte Verbraucher auf der Internetseite der EUHA – http://www.euha.org/informationen
Kontakt:
Pressestelle der EUHA
Tel. +49 (0)6421 293-179
Fax +49 (0)6421 293-729
E-Mail: presse-euha@nikolai3.de
V.i.S.d.P.: Europäische Union der Hörgeräteakustiker e. V.; Martin Blecker, Präsident;
Neubrunnenstraße 3, 55116 Mainz; Internet: www.euha.org; Telefon: 06131 28 30-0; E-Mail: info@euha.org
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Pressekontakt
Frau Sabine Stübe-Kirchhof
Pressestelle der EUHA
Nicolaistraße 3
35057
Marburg
EMail: presse-euha@nikolai3.de
Website: www.euha.org
Telefon: 06412 293-179
Fax: 06421 293-779
Europäische Union der Hörgeräteakustiker e. V. (EUHA)
Die Union der Hörgeräte-Akustiker e.V. (kurz UHA genannt) wurde am 11. September 1960 in Würzburg gegründet und stand 25 Jahre unter der Leitung von Dr. phil. nat. Werner Pistor, Eutin. Auf Grund der immer stärker werdenden gesetzgeberischen Tätigkeiten der Europäischen Union (EU) hat die Union der Hörgeräte-Akustiker e.V. in ihrer Mitgliederversammlung am 15. Oktober 2003 die Namensänderung in „Europäische Union der Hörgeräteakustiker e.V.“ beschlossen. Damit ist gewährleistet, dass die Mitglieder europaweit wirksam vertreten sind.
Zielsetzung
Die Satzung der EUHA sagt: „Die Union bezweckt die Zusammenführung fachwissenschaftlich interessierter Hörgeräteakustiker, Wissenschaftler und interessierter Laien, die im Interesse einer bestmöglichen Versorgung der Schwerhörigen fachliche Fortbildung betreiben wollen.“ Das heißt: Wir wollen für den Hörbehinderten bei seiner Rehabilitation mit technischen Mitteln und in der Qualität der Versorgung immer ein optimaler Partner sein. Weitere Ziele sind die Pflege des Gemeinsinns, einer verantwortungsvollen Berufsauffassung und der Standesehre der Mitglieder, letztere mit einer eigenen Ehrenordnung.
Aktivitäten
In der EUHA sind auf nationaler und internationaler Ebene Hörgeräteakustiker und Wissenschaftler gemeinsam tätig. Ein reger Informationsaustausch auf hohem fachlichem Niveau sorgt dafür, dass die Mitglieder stets umfassend über neueste Entwicklungen im In- und Ausland informiert sind.
Die EUHA ist auch Träger und Veranstalter des jährlichen internationalen Hörgeräteakustiker-Kongresses, der inzwischen Weltgeltung hat. Für Mitglieder der EUHA gibt es hier wie auch bei anderen Fachtagungen der EUHA vergünstigte Teilnahmegebühren.
Die bevorzugt wissenschaftliche Ausrichtung ermöglicht es, die Lösung fachspezifischer Probleme kleineren Arbeitsgruppen von Experten zu übertragen, deren Ergebnisfindung für die gesamte Weiterentwicklung von großer Bedeutung sind.
Regionaltreffen, Seminare und Landestagungen ergänzen den fachwissenschaftlichen Kongress mit praxisbezogenen Informationen und der Weiterentwicklung der Fachkenntnisse. Auch betriebswirtschaftliche Fragen aus dem Bereich Hörgeräteakustik werden hier diskutiert und gelöst.
„Stillstand ist Rückschritt“. Dieser Satz gilt in der heutigen Zeit mehr denn je. Daher unterstützen und fördern die vielfältigen Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Union umfassend die berufliche Entwicklung der Mitglieder.
Kontakt:
Europäische Union der Hörgeräteakustiker e. V.
Neubrunnenstraße 3, 55116 Mainz; Internet: www.euha.org; Telefon: 06131 28 30-0
Martin Blecker, Präsident; E-Mail: info@euha.org