Das Gesellschaftsrecht kurz erklärt

Das deutsche Gesellschaftsrecht ist eine gute Möglichkeit für bestehende und auch aufstrebende Unternehmen, sich in verschiedenen Rechtsformen zu organisieren. Die Unterschiede in den Rechtsformen sind zum Teil gravierend, sodass man sich vor der Unternehmensgründung umfassend über Rechte und Pflichten der Gesellschaftsform informieren sollte.

Personengesellschaft oder Körperschaft?

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht privatrechtlicher Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks gegründet wurden. Dazu zählen Personengesellschaften und Körperschaften. Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kapitalgesellschaft (KG), die Stille Gesellschaft, Partnerschaften und Reedereien. Körperschaften sind Vereine, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) sowie Genossenschaften. Außerdem gehören auch Mischformen wie etwa die GmbH & Co. KG dazu.

Der Unterschied zwischen Personengesellschaften und Körperschaften ist, dass bei Personengesellschaften einzelne Mitglieder persönlich haften. Sie schließen sich gemeinsam zu einer Gesellschaft zusammen, während bei Körperschaften die Körperschaft an sich zu einer juristischen Person wird. Das bedeutet, dass im Falle von Schulden niemals einzelne Mitglieder des Vorstands oder Gründungsmitglieder haften, sondern die Körperschaft als eine Person. Auch einzelne Personen können einen Körperschaft bilden – die sogenannte Ein-Mann-GmbH.

Die Wahl der Rechtsform

Viele Faktoren spielen bei der Wahl der Rechtsform eine Rolle. Je nach Bedürfnissen der Gründer kann die Gewichtung sehr unterschiedlich sein und hängt stark vom Einzelfall ab. Wichtige Faktoren sind zum Beispiel die Haftung, also das Risiko, das die Unternehmensinhaber tragen müssen, die Steuer- und Kostenbelastung und die zu erbringende Kapitaleinlage. Zur Gründung einer GmbH beispielsweise muss ein Gründungskapital von mindestens 25.000 Euro aufgebracht werden, welches als pfändbares Stammkapital gilt. Körperschaften zahlen zudem Körperschaftssteuer. Weiter müssen eine Leitungsmacht für das Unternehmen bestimmt und Teile der Rechnungslegung und interne Dokumente offengelegt werden.

Auch eine mögliche spätere Umwandlung des Unternehmens in eine andere Rechtsform sollte bei der Wahl bedacht werden: So werden aus Personengesellschaften häufig Aktiengesellschaften wenn sie wachsen.

Rechtsbeistand suchen

Bei der Gründung eines Unternehmens müssen viele Faktoren bedacht werden – nicht zuletzt die Wahl der Rechtsform ist dabei von großer Bedeutung. Ratsam ist es, sich hierfür rechtlichen Beistand zu suchen. Anwälte für Gesellschaftsrecht finden Sie zum Beispiel unter http://www.anwaltskanzlei-online.de/leistungsangebot/gesellschaftsrecht/. So sind Sie auf der sicheren Seite und dem erfolgreichen Start Ihres Unternehmens steht nichts mehr im Wege!

Bild: contrastwerkstatt – Fotolia

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