Mit Bausparen lassen sich Renditen von bis zu 4 % und, wenn die volle staatliche Förderung ausgeschöpft wird, sogar bis zu 6 % erzielen. Die staatliche Förderung erhält allerdings nur, wer seinen Vertag nicht vor Ende der 7jährigen Bindungsfrist auflöst und die Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Auf diese Anlagemöglichkeit weisen immer wieder viele Ratgeber in den Medien hin, zum Beispiel der „Ratgeber Geld“ in der ARD. Auch dieser kleine Ratgeber soll einen Überblick über die aktuellen Förderbedingungen beim Bausparen geben.
Beim Bausparen gibt es zwei staatliche Zulagen: die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Die Wohnungsbauprämie beträgt maximal 40 Euro bei Alleinstehenden und 80 Euro bei Verheirateten und wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) nicht übersteigt. Die Wohnungsbauprämie kann jeder beantragen, neben Arbeitsnehmern auch Rentner und Studenten. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es nur für Arbeitnehmer und wird von der Gehaltsabrechnung abgezogen und direkt auf das Bausparkonto überwiesen. Sie beträgt maximal 45 Euro (Alleinstehende) bzw. 90 Euro (Verheiratete). Die Einkommensgrenzen betragen bei dieser Zulage 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete).
Wichtig ist, dass der jährliche Vordruck für die Beantragung der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage ausgefüllt unter unterschrieben an die Bausparkasse zurückgeschickt wird.
Mit dem ausgezahlten Bausparguthaben kann der Sparer übrigens machen, was er will, es muss nicht in ein Haus oder eine Wohnung investiert werden. Beim Übertrag des Vertrages an einen Familienangehörigen gilt dies aber nicht. Hier muss zur Wahrung der Prämienansprüche zwingend die Geldanlage in ein Bau- oder Renovierungsprojekt fließen.
Ein Vergleich der Konditionen der verschiedenen Bausparkassen lohnt sich. Es gibt große Unterschiede im Zinssatz und der Abschlussgebühr. Reine Direkt-Bausparkassen ohne Filialnetz haben hier meist die besseren Angebote. Meist bieten Bausparkassen zwei Basistarife an, einen für diejenigen, die nur ihr Geld anlegen wollen und nach Abschluss der Sparphase kein zinsgünstiges Baudarlehen beantragen wollen und einen für zukünftige Bauherren. Die Zinssätze für die reinen Geldanlage-Bausparverträge sind höher, dafür ist der Zinssatz für ein eventuell doch in Anspruch genommenes Darlehen höher.