In der Bioethik ist es sehr umstritten, wie mit aktuellen technischen Möglichkeiten umgegangen werden soll. In Großbritannien ist nun ein weiteres Kind zur Welt gekommen, das gezielt aufgrund seiner Erbinformationen ausgewählt worden ist.
Bei künstlichen Befruchtungen ist es möglich, die befruchtete Eizelle nach einigen Tagen zu untersuchen. Typischerweise geschieht dies bei der Präimplantationsdiagnostik nach drei Tagen. Dann besteht der Embryo aus 6-8 Zellen. Von diesen Zellen wird eine entnommen und auf genetische Merkmale untersucht. In Deutschland ist die Präimplantationsdiagnostik verboten.
In Großbritannien sind die Gesetzte lockerer. Schon seit einiger Zeit darf die Präimplantationsdiagnostik dazu eingesetzt werden, um Gene zu identifizieren, die mit Sicherheit eine Krankheit auslösen. Nun sind die Gesezte jedoch so gelockert worden, dass auch Gene identifiziert werden dürfen, die nur mit großer Wahrscheinlichkeit Krankheiten auslösen. Die Neuigkeit des erwähnten Kindes ist es, dass es das erste ist, dass aus 10 unterschiedlichen Embryonen ausgewählt worden ist, dass kein Gen hat, dass wahrscheinlich zu Brustkrebs führen wird.
In diesem Zusammenhang scheint die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik vertretbar. Gleichzeitig stellen sich jedoch auch einige Probleme. Was zählt eigentlich als Krankheit? Welche Rückwirkung hat die genetische Auswahl und damit die Entscheidung, dass Menschen mit bestimmten Krankheiten nicht leben sollen, auf die Behandlung derjenigen, die diese Krankheit haben? Wie werden die Eltern behandelt, die sich nicht dazu entscheiden eine Präimplantationsdiagnostik zu betreiben? Wird ihnen ein Vorwurf gemacht? Wer bezahlt die Präimplantationsdiagnostik und wer kann sie sich leisten? Könnte dies Ungerechtigkeiten erzeugen? Wo sind die Grenzen der Präimplantationsdiagnostik? Schließlich wäre es auch Möglich zu untersuchen, mit welcher Augen- oder Haarfarbe Kinder geboren werden würden, wie groß sie sein könnten und allerlei andere mögliche Merkmale. Ist eine Selektion aufgrund beliebiger Merkmale ethisch vertretbar? Wenn nein, welche Merkmale würden eine Auswahl vertretbar machen? Dies alles sind sicherlich fragen, die unsere Gesellschaft in der Zukunft noch beschäftigen werden.
Neben der einfachen Auswahl aus gegebenen Embryonen, wird es auch möglich sein, gezielt ins Erbgut einzugreifen und Änderungen vorzunehmen. Kann dies ethisch vertretbar sein und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Einfach werden die Antworten sicherlich nicht sein.