Solche Länder, die „nah am Wasser gebaut sind“, wissen mit Anfragen zum Thema „Hausboot“ umzugehen. In Deutschland hat man diese Routine nicht. Natürlich kann man nicht überall vor Anker gehen. Ein Liegeplatz muss beantragt werden. Dabei wollen gleich zwei Behörden beachtet werden, da ein Hausboot, das vor Anker geht, gleichermaßen Land- wie Wasserrecht betrifft. Viel Behörden-Rennerei kann man sich sparen, …