Aktuelle Änderungen bei der privaten Altersvorsorge

Mit dem Jahreswechsel gibt es auch im Bereich der privaten Altersvorsorge wieder einige Änderungen, die jeden, der im Alter nicht allein auf die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen sein will, interessieren dürften. Erfreulicherweise wird die staatliche Förderung weiter angehoben. Ab 2014 bietet die Rürup-Rente noch größere Steuervorteile als bisher, außerdem bezieht das Altersvorsorge-Verbesserungs-Gesetz die Berufsunfähigkeitsversicherungen in die steuerliche Förderung mit ein. Interessante Neuerungen gibt es weiterhin beim Wohn-Riester und bei den Betriebsrenten.

Eigenverantwortlich vorsorgen

Dass nach den letzten Rentenreformen die gesetzliche Rente nicht ausreicht, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten, wird jedem Erwerbstätigen spätestens klar, wenn er seine aktuelle Rentenauskunft zugeschickt bekommt. In Zukunft soll die Alterssicherung der Deutschen auf zwei weiteren Säulen (betriebliche Altersvorsorge und private Rentenversicherungsverträge) beruhen. Für Erwerbstätige wurde die Riester-Rente eingeführt, die durch staatliche Zuschüsse begünstigt wird. Familien mit Kindern werden besonders stark gefördert. Für Selbstständige, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, und für Beitragspflichtige eines berufsständigen Versorgungswerkes wurde die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) eingeführt. Sie bietet in Lebensphasen mit hohem Einkommen deutliche Steuervorteile und erleichtert den Selbstständigen die Absicherung für das Alter. Der Steuervorteil wird ab 2014 noch größer. Jetzt können 78 % der Beiträge (Höchstwert 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren) zur Rürup-Rente steuermindernd geltend gemacht werden.

Weitere Veränderungen durch das Altersvorsorge-Verbesserungs-Gesetz

Eine wichtige Veränderung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen tritt ebenfalls mit dem Jahreswechsel in Kraft. Zukünftig können diese Versicherungen besser steuerlich gefördert werden, wenn sie im Versicherungsfall eine lebenslange Rente bieten. Fachleute rechnen damit, dass die Versicherungsgesellschaften schon bald die ersten Policen, die die Voraussetzungen erfüllen, auf den Markt bringen werden. Reformen gibt es weiterhin bei den Wohn-Riester-Verträgen. Ab sofort können die angesparten Beträge (einschließlich der staatlichen Zulagen) zum Entschulden des eigenen Hauses genutzt werden. Außerdem kann die Riester-Rente nun auch genutzt werden, um ein Haus altersgerecht umbauen zu lassen. Nutzen Sie den Vorteil der Gehaltsumwandlung, um eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen, erhöht sich der Maximalbetrag ab 2014 auf 2856 Euro. Weitere hilfreiche Informationen rund um die private Altersvorsorge finden Sie unter anderem auch unter www.finanzwelt.de.

Förderung nutzen und den Lebensabend entspannt genießen

Falls Sie die Gedanken an die Rente bisher noch immer vor sich her geschoben haben, sollten Sie die verbesserten Regelungen als Anstoß ansehen, sich endlich um die Absicherung Ihres Ruhestands zu kümmern. Trotzdem sollten Sie die verschiedenen Angebote genau prüfen und nicht allein auf den steuerlichen Vorteil schauen. Denn schließlich kommt es vor allen Dingen darauf an, dass Sie im Alter angemessen versorgt sind.


Inhaber des Bildes: style-photography – Fotolia

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