Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Immobilie in Spanien zu erwerben, sollte sich rechtzeitig mit den landesspezifischen Eigenheiten bezüglich Vertragsrecht, Steuern oder Nebenkosten vertraut machen. Im direkten Vergleich zu Deutschland gibt es doch einige erheblich abweichende Regelungen. Wer sich also rechtzeitig informiert, ist beim Hauskauf in Spanien klar im Vorteil und kann fortan beinahe das ganze Jahr über die spanische Sonne genießen.
Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Hauskauf in Spanien
Der spanische Vertragspartner sollte einen notariell beglaubigten Kaufvertrag vorweisen können, auch die sogenannte Katasterreferenz gehört mit dazu. Wer über ein interessanteres Objekt schriftlich oder auch mündlich etwas vereinbart, sollte sich immer an gewisse Regeln halten und sich vor allem darüber im Klaren sein, dass in Spanien auch mündliche Absprachen rechtsgültigen Charakter haben können. Es muss abgeklärt werden, ob der Immobilieneigentümer alleine verfügungsberechtigt ist oder eventuell sogar die Zustimmung des Ehegatten vor einem Verkauf eingeholt werden müsste. Gibt es noch Belastungen auf die Immobilie, müssen eventuell Bebauungspläne der spanischen Gemeinde berücksichtigt werden, ist das Bauland qualitativ einwandfrei und bestehen hinsichtlich der Liegenschaft Pacht- oder Mietverträge, das sind nur einige von wichtigen Fakten, die beim Grundstückserwerb, beim Hauskauf oder auch beim Neubau eines Objektes unbedingt berücksichtigt werden müssen.
Schäden durch fehlerhafte Verträge oder unredliche Vertragspartner vermeiden
Für die letzten fünf Jahre sollte man sich Belege der Grundsteuer vorlegen lassen. So wird direkt klar, welche Steuern ein neuer Hausbesitzer zukünftig wird entrichten müssen. Sofern ein zu erwerbendes Objekt dem spanischen Wohnungseigentumsgesetz unterliegt, sind Nachweise über Umlagenrückstände erforderlich. Die gesamte Bauland Grundstücksgröße und auch die Grundstücksgrenzen sollten vor einem Kauf oder Neubau immer genau überprüft werden. Wer immer ein Haus in der spanischen Sonne erwirbt, sollte darauf achten, dass keine Probleme mit der Wasser- oder Stromversorgung bestehen. Dies geschieht am besten durch Vorlage der letzten Strom- und Wasserrechnungen sowie der sogenannten Bewohnbarkeitsbescheinigung. Offensichtliche Selbstverständlichkeiten oder zunächst nebensächlich erscheinende Zusicherungen sollten immer vertraglich fixiert und schriftlich festgehalten werden.
Das Honorar für einen sachkundigen Immobilienberater ist gut angelegt
Auch welches Recht zur Anwendung kommt, sollte Gegenstand des Vertrages sein. Als Käufer sollte man trotz gegenteiliger Zusicherungen immer auf den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages sowie einer Eintragung als Grundstückseigentümer in das spanische Grundbuch bestehen, selbst dann, wenn laut Vertragsrecht Ratenzahlungen vereinbart wurden. Wer vor Vertragsabschluss zudem etwas Geld in einen unabhängigen, sachkundigen Berater investiert, kann später auch bei scheinbar einfach gelagerten Fällen sein gutes Recht besser durchsetzen.
Zum Bericht:
FAZ Artikel
Immobilienmakler dostcoimmobilien
Erwin Wodicka/fotolia (Rechte am Bild)
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