Patente sind im Wirtschaftsleben eine notwendige Einrichtung. Wer seine Erfindungen vermarkten möchte, der muss häufig zunächst hohe Aufwendungen für Forschung und Entwicklung tätigen. Mit einem Patent erhält der Patentinhaber befristet ein Monopol, das es ermöglicht, die Entwicklungsinvestitionen abzudecken.
Patente sind damit eine wesentliche Voraussetzung für technische Innovationen. Die Patentierung wird im Patentrecht geregelt. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.
Patente: Kriterien, Schutzwirkungen, Publizitätspflicht
Das deutsche und europäische Patentrecht stellt grundsätzlich drei Anforderungen an Erfindungen. Um patentfähig zu sein, muss eine technische Innovation…
- – … das Kriterium der Neuheit erfüllen,
- – … aufgrund einer erfinderischen Arbeit entstanden,
- – … und gewerblich nutzbar, das heißt vermarktbar, sein.
Alle drei Kriterien bedürfen der Rechtsauslegung. Es gibt eine umfangreiche Kommentierung und Rechtsprechung dazu, wann eine Erfindung bzw. eine Neuheit vorliegt und inwieweit von einer Vermarktungsfähigkeit auszugehen ist. Patente können entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt auf der Grundlage des deutschen Patentgesetzes bzw. des Europäischen Patentübereinkommens angemeldet werden. Ein Patent verleiht dem Inhaber das Recht, anderen die Nutzung einer Innovation zu untersagen und das alleinige Nutzungsrecht auszuüben. Als Gegenleistung für den monopolartigen Schutz muss der Patentinhaber seine Erfindung in einer Patentschrift veröffentlichen. Die Patentdauer, um Ideen zu schützen, beträgt zwanzig Jahre. Der Schutzbeginn ist allerdings erst mit der Veröffentlichung des Patents nach Abschluss des Prüfungsverfahrens gegeben, die Schutzdauer ist also kürzer als die Patentlaufzeit. Lediglich bei Arznei- und Pflanzenschutzmitteln kann der Schutz um fünf Jahre verlängert werden.
Schutz bei Gebrauchsmustern und Marken
Von Patenten zu unterscheiden sind Gebrauchsmuster und Marken – häufig auch synonym als Patente bezeichnet. Bei Gebrauchsmustern handelt es sich wie bei Patenten um technische Erfindungen, für die allerdings ein eingeschränkter Neuheitsbegriff gilt. Die Schutzdauer beträgt maximal zehn Jahre. Bei der Eintragung von Marken geht es um Schutzrechte für Markennamen, die ebenfalls wie technische Erfindungen als geistiges Eigentum betrachtet werden. Im Unterschied zu Patenten und Gebrauchsmustern ist der Schutz eingetragener Marken zeitlich nicht begrenzt.
Weiterführende Informationen
Für weitere Informationen zu Patentrecht, Gebrauchsmustern und Markeneintragungen empfiehlt sich eine Recherche bei den Internetauftritten des Deutschen Patent- und Markenamtes oder des Europäischen Patentamtes. Bei einem konkreten Patentanliegen ist ggf. die Beratung und Unterstützung eines Patentanwalts, wie zum Beispiel den BBS Rechtsanwälten, sinnvoll.
Image by Haramis Kalfar – Fotolia
Werbung