Wer als Deutscher in die USA reist, benötigt entweder ein Visum oder nimmt erfolgreich am ESTA-Programm teil. Hier erfahren Sie, was für wen infrage kommt – inklusive nützlicher Hintergrundinfos.
Was verbirgt sich hinter ESTA?
ESTA („Electronic System for Travel Authorization“) ist ein System zur elektronischen Einreisebewilligung, das unter bestimmten Umständen das Beantragen eines Visums ersetzt. Das online-basierte System ermittelt die Berechtigung von Reisenden, die im Rahmen des VWP („Visa Waiver Programm“) unterwegs sind, in die USA einzureisen. Zu diesen Ländern gehören Deutschland, Österreich und die Schweiz. ESTA-Inhaber sind berechtigt, 90 Tage im Land zu bleiben, bei Anreise im Jet oder auf einem Schiff sollten Reisende die ESTA-Genehmigung auf jeden Fall schon mit im Gepäck haben.
Kontrolliert wird das System durch das Department of Homeland Security. Verbunden ist es mit dem Informationssystem der Fluggesellschaften („APIS“). So informiert es die betreffende Fluggesellschaft darüber, ob eine Bordkarte Richtung USA ausgestellt werden kann – oder eben nicht. Online lässt sich schnell und einfach ein ESTA für die USA beantragen.
Wann muss ein Visum beantragt werden?
Ein Visum für die USA kommt für alle Reisenden infrage, deren ESTA-Antrag nach der Online-Beantragung abgelehnt wurde. Gründe für die Ablehnung können fehlerhafte Eingaben, eine doppelte Staatsbürgerschaft, Einreisen in verbotene Länder, eine Bejahung bei den Sicherheitsfragen oder eine Namensgleichheit mit einer bereits bei den Behörden auffällig gewordene Person sein.
Visumpflicht besteht außerdem für alle, die nicht zu einem reinen Besuchszweck in die USA kommen. Zu den visumspflichtigen Aufenthaltsgründen gehören Arbeits- und Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprachreisen, Forschungsvorhaben, Eheschließungen sowie Einwanderungen in die USA. Ein Visum wird in den US-Botschaften und Konsulaten in Deutschland beantragt.
Verschiedene Visa für die Einreise
Es gibt für die USA nicht nur ein, sondern mehrere Visa. Sie sind grob in zwei Kategorien unterteilt: Nicht-Einwanderungsvisa und Einwanderungsvisa. Als Nicht-Einwanderungsvisa gelten zweckgebundene, zeitlich begrenzte Aufenthalte, eben für Geschäftsreisen, Arbeit oder Studium. Einwanderungsvisa sind für alle, die in die USA emigrieren wollen.
So kommt beispielsweise für Geschäftsreisende ein B1-Visum in Betracht. Es berechtigt den Halter des Dokuments für den Aufenthalt von bis zu 180 Tagen im Land. Das B2-Vsium wiederum ist für Touristen gedacht, die sich ebenso lange im Land aufhalten dürfen.
Auslandsstudenten beantragen ein F-Visum, wenn sie an einer US University lernen wollen. Das H-Visum ist für hochqualifizierte Fachkräfte, die für eine gewisse Zeit im Land arbeiten. Wer als Student an einem Austauschprogramm teilnimmt oder als Au Pair arbeitet, bekommt ein J-Visum erteilt. Das L-Visum ist für ausländische Arbeitnehmer, die teilweise in ihrem Heimatland und in den USA arbeiten – es gilt maximal sieben Jahre, auch für Ehegatten und Kinder.
Bildquelle: Pixabay, 2642172, cytis