Wenn es um Vermögen, Schenkungen, Erbschaften und Steuern geht, sind viele Bürger erst einmal verunsichert – dabei ist es gerade heute besonders wichtig, sich über die wichtigsten Fakten und Hintergründe zu informieren damit im Zweifelsfall eine sinnvolle, durchdachte Entscheidung getroffen werden kann. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Freibeträge in der Familie
Grundsätzlich gilt, dass die Steuerschuld am Tag der Schenkung beziehungsweise am Todestag des Verstorbenen entsteht. Allerdings gibt es eine Reihe von Freibeträgen, auf die Familienmitglieder keine Steuern zahlen müssen. Der größte Betrag gilt für Ehepartner und Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften – sie können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Wenn die Eltern verstorben sind können Kinder, Enkelkinder, Adoptivkinder und Stiefkinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Eltern und Großeltern können bis zu 100.000 Euro steuerfrei erben, sollten Kinder oder Enkel. Für Geschwister gilt jedoch eine andere Regelung: Diese können lediglich 20.000 Euro ohne Besteuerung erben.
Was Betroffene im Fall einer Erbschaft oder Schenkung tun sollten
Kommt es zu einer Schenkung oder einer Erbschaft, dann sollten sich die Empfänger genau über die rechtlichen Bedingungen und möglichen Steuerschulden informieren. Ausschlaggebend ist die jeweilige Steuerklasse, die wiederum vom Verwandtschaftsgrad abhängig ist. Wer unsicher ist oder komplexere Fragen hat, sollte am besten die professionelle Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. In einfachen Fällen kann es sinnvoll sein, sich direkt an das örtliche Finanzamt zu wenden. Lotteriegewinne stellen eine Besonderheit dar, da in diesem Fall nur dann Steuern anfallen, wenn durch die Anlage des Betrages Gewinne erwirtschaftet wurden. Da sich dies auf die Besteuerung anderer Einkünfte auswirken kann, ist es auch hier wichtig, sich vorab zu informieren.
So wird der Geldsegen nicht zum Albtraum
Unerwartete Einkünfte sind erst einmal ein Grund zur Freude, allerdings sollten die Erben beziehungsweise Beschenkten das Finanzamt nicht außer Acht lassen und sich zügig über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren, damit es am Ende nicht zu einer bösen Überraschung kommt.
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