Viele Lotteriegewinner stellen sich die Frage, ob sie ihren Gewinn versteuern müssen. Die Antwort fällt für alle bei deutschen Lotterien erzielten Spielgewinne einfach aus: Sie sind nicht steuerbar, so dass der glückliche Gewinner nicht mit dem Staat teilen muss. Bei der Weitergabe von Gewinnanteilen ist jedoch auf einige Besonderheiten zu achten, damit auch hierfür keine Steuern anfallen.
Spielgewinne müssen nicht versteuert werden
Spielgewinne aus staatlichen Lotterien wie dem Lotto, der NKL oder der SKL (Lose für die SKL erhalten Sie beispielsweise bei SKL Boesche) müssen ebenso wie Wettgewinne auf der Pferderennbahn und bei Sportwetten sowie Gewinne im Spielkasino nicht versteuert werden. Anstelle der Spielgewinn-Versteuerung erhebt der deutsche Staat bereits auf die Einsätze eine Rennwett- und Lotteriesteuer, deren Abfuhr an das Finanzamt durch den Wett- beziehungsweise Lotterieanbieter vorgenommen wird. Im Gegenzug zur Versteuerung der Einsätze sind Lotteriegewinne nicht steuerbar. Da das deutsche Gesetzbuch keine Spielgewinnsteuer kennt, gilt die Nichtversteuerung bei deutschen Finanzämtern auch für bei ausländischen Anbietern erzielte Gewinne. Falls die Lotterieteilnahme von Deutschland aus – auch über das Internet – erfolgt, führen lizenzierte Wettanbieter ebenfalls Lotteriesteuern ab.
Vorsicht bei der Weitergabe von Gewinnen
Wenn Spielteilnehmer ihre Lotteriegewinne verschenken, fällt bei den Empfängern grundsätzlich Schenkungssteuer an, wobei allerdings selbst für Nichtverwandte ein Grundfreibetrag von 20 000 Euro gilt. Das Teilen der erzielten Spielgewinne mit Mitspielern gilt selbstverständlich nicht als Geschenk, es muss jedoch gegenüber dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden. Idealerweise existiert ein schriftlicher Spielvertrag, als Mindestvoraussetzung muss aus dem Verwendungszweck der Überweisung eindeutig hervorgehen, dass es sich um die Auszahlung von Gewinnanteilen handelt. Die Rechte der Mitspieler auf Erhalt ihrer Gewinnanteile lassen sich bei Überweisungen der anteiligen Spieleinsätze gegenüber dem Finanzamt leichter als bei deren Barzahlung belegen. So gut wie alle Gewinner legen den größten Teil eines Lotteriegewinnes an, was auch die von deutschen Lottogesellschaften angebotene Beratung empfiehlt. Die durch die Geldanlage erzielten Einnahmen sind wie alle anderen Einkünfte steuerpflichtig.
Was gilt bei ausländischen Lotterien?
Bewohner grenznaher Gebiete nehmen ebenso wie Urlauber gelegentlich an ausländischen Lotterien teil. In diesem Fall gilt hinsichtlich der Steuerpflicht in Deutschland, dass die erzielten Spielgewinne nicht zu versteuern sind. Einige Länder erheben jedoch eine Gewinnsteuer, welche direkt vom zu überweisenden Lotteriegewinn abgezogen wird. Diese ausländischen Steuern müssen auch deutsche Gewinner zahlen, die meisten Doppelbesteuerungsabkommen schließen ihre Anrechnung auf die deutsche Steuerschuld ausdrücklich aus.
Fotourheber: Rene Schubert – Fotolia
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