Barrierefreiheit – Um Initiativen und Maßnahmen der Ärzte- und Zahnärzteschaft zum Abbau von Barrieren dreht sich heute eine gemeinsame Veranstaltung von vier Standesorganisationen
(ddp direct) Die bessere medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung steht im Fokus der Veranstaltung „Barrieren abbauen“ am Montag in Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben den Erfahrungsaustausch angeregt und dazu Betroffene und Experten eingeladen.
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur an Rampen und Fahrstühle zu denken, sondern allen Menschen einen leichten Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen. Unter den 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung sind auch Patienten mit Sehbehinderung, Hörschädigung oder geistiger Behinderung. Für sie ist es wichtig, sich in Krankenhäusern und Arztpraxen einfach zurechtzufinden. Dabei hilft es schon, sich klar und deutlich gegenüber Patienten mit Behinderung auszudrücken oder gut sichtbare Schilder anzubringen. „Mit praktischen Tipps hilft die KBV, Praxisinhabern Maßnahmen aufzuzeigen, die auch ohne großen finanziellen Aufwand umsetzbar sind“, erklärt Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV.
Dr. Christoph von Ascheraden, Vorstandsmitglied der BÄK, verweist darauf, dass viele Vorgaben des Gesetzes über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mittlerweile auf den Weg gebracht worden seien. „Wir sind jedoch noch weit davon entfernt, alle Inhalte und Zielsetzungen des Gesetzes verwirklicht zu haben. Auf dem heutigen Symposium können wir Bilanz ziehen und neue Initiativen entwickeln.“
„Wir haben in der Zahnmedizin eine besondere Situation. Der gesamte Leistungskatalog baut darauf auf, dass eigenverantwortlich Mundhygiene betrieben wird. Menschen mit Behinderung können diese Voraussetzung oft nicht erfüllen und bekommen daher nicht die Betreuung, die sie brauchen. Diese Barriere wollen wir mit unserem Versorgungskonzept abbauen“, führt Dr. Wolfgang Eßer, stellvertretender Vorsitzender der KZBV, aus. Gerade für Zahnärzte ist es schwierig, Menschen mit einer geistigen Behinderung zu erklären, was bei einer Untersuchung passiert und aus welchem Grund. Deshalb ist hier der richtige Umgang mit den Patienten besonders wichtig. „Wir wollen externe und interne Barrieren angehen. Eine wertschätzende Einstellung und offene kommunikative Haltung gegenüber Menschen mit Behinderung soll für Ärzte und Zahnärzte – aber auch für die Gesellschaft – ein Selbstverständnis sein“, sagt Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vize-Präsident der BZÄK.
Auf der Tagung kommen in verschiedenen Vorträgen nicht nur Betroffene und Ärzte zu Wort, sondern unter anderem auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, MdB, und der Ehemalige Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Prof. Dr. Dr. Wolfgang Huber. Am Nachmittag gibt es in Arbeitsgruppen praxisnahe Hinweise, beispielsweise hausärztliche Tipps für den Praxisumbau. Mit einer Podiumsdiskussion unter dem Motto „Blick zurück nach vorn“ endet die Veranstaltung im Gebäude der KBV.
Die KBV hat zu dem Thema eine Broschüre mit dem Titel „Barrieren abbauen – Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis“ erstellt. Diese können Interessierte kostenlos bei der KBV bestellen (versand@kbv.de). Zudem steht sie als PDF und als barrierefreie Textversion im Internet bereit unter www.kbv.de/barrieren-abbauen.html.
Das zahnärztliche Versorgungskonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ steht unter http://www.kzbv.de/aub/konzept.pdf zum Download bereit.
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900 niedergelassenen und ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.