Prominente Straftäter erhalten eine Sonderbehandlung vor Gericht? Viel mehr erhalten Sie wohl eine Sonderbehandlung durch die Medien. Die öffentliche Schelte zerstörte bereits viele Karrieren. Ob schuldig oder unschuldig spielt dabei oftmals keine Rolle.
Angesichts der Strafverhandlungen berühmter Möchtegern-Lolitas wie Paris Hilton oder Lindsay Lohan könnte glatt der Eindruck entstehen, prominente Straftäter würden vor Gericht mit Samthandschuhen angefasst. Gerade mit Drogendelikten à la Nicole Richie gingen vor allem US-amerikanische Behörden bisher eher lasch um. Anstatt die verordneten 4 Tage in Haft zu verbringen, verließ sie dank ihres dicken Geldbeutels bereits nach wenigen Stunden das Gefängnis und erfreute sich unbeschwerter Freiheit.
Tatsächlich aber haben prominente Strafttäter rechtlich gesehen keinen Vorteil gegenüber einem normalen Staatsbürger. Denn: Vor dem Gesetz ist jeder Mensch gleich! Soeben genannte Beispiele erwecken den Eindruck, es gäbe einen Promi-Bonus vor Gericht. Doch allein die öffentliche Schelte durch die Medien ist oft härter als jede Strafe, die ein Gericht aussprechen kann.
Prominente Straftäter und die Frage nach der Schuld
Ein Angeklagter gilt so lange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen werden kann. So sagt es zumindest die Vorschrift der Unschuldsvermutung, die unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verankert ist. In den Medien werden vermeintliche prominente Straftäter jedoch schon verurteilt, bevor ihre Schuld rechtskräftig bewiesen ist. Fälle aus Vergangenheit und Gegenwart zeigen, dass es prominente Angeklagte keinesfalls einfacher haben als normale Staatsbürger. Im Gegenteil!
Prominente Straftäter und ihre öffentliche Verurteilung: Der Fall Kachelmann
Schon seit Monaten geistert der Fall: Jörg Kachelmann durch sämtliche Medien. Hat er seine damalige Lebensgefährtin vergewaltigt oder sind die Anschuldigungen haltlos? Den Medien scheint das relativ egal zu sein. Obwohl die ihm angelastete Tat vor Gericht noch nicht als Tatsache bewiesen wurde, hat ihn die Öffentlichkeit längst verurteilt. Selbst wenn er als unschuldig aus dem Prozess herausgehen würde, würde ihm der Vorwurf der Vergewaltigung noch ewig nachhängen. Überhaupt besteht die Frage, ob er jemals wieder das Wetter im Fernsehen ankündigen wird. Seine Karriere ist schon jetzt ruiniert egal welches Urteil vom Gericht gefällt wird.
Margot Käßmann und Andreas Türck
Ein weiteres Beispiel für die öffentliche Geißelung prominenter Straftäter durch die Medien ist Margot Käßmann. Ihr brach ein Verkehrsvergehen das Genick. Während jedem normalen Bürger, der alkoholisiert am Steuer erwischt wird, gerade mal ein kleiner anonymisierter Absatz in einer Lokalzeitung gewidmet werden würde, erschien Käßmanns Fall auf allen Kanälen. Die Medienberichterstattung stigmatisierte sie als Sünderin. Sie habe Wasser gepredigt und selbst Wein getrunken, so stand es auf den Titelseiten. Als Vorsitzende der evangelischen Kirche war sie nun nicht länger haltbar.
Noch weiter zurück liegt der Fall: Andreas Türck. Trotz Freispruch steht er heute vor den Ruinen seiner Karriere. Der Ruf des Vergewaltigers hängt ihm noch immer an, obwohl seine Unschuld eindeutig bewiesen werden konnte. Seit dem hat der ehemals erfolgreiche Fernsehmoderator keinen Fuß mehr vor deutsche Fernsehkameras gesetzt. Ob auch Kachelmann ein solches Schicksal blüht?
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