Der neue Personalausweis – Wissenswertes zum Thema

Der neue Personalausweis ist seit dem 1. November in den Meldeämtern erhältlich. Was es mit ihm auf sich hat und wo seine Mängel und Vorzüge liegen, erfahren Sie im Folgenden.

Der neue Ausweis ist im Gegensatz zum alten Exemplar kleiner, blasser und mit einem Chip ausgestattet. Einige Ämter verzeichnen einen regelrechten Run auf die alten Ausweise, da viele Bürger den neuen nicht ganz trauen.

Der neue Personalausweis

Die Größe entspricht einer Scheckkarte und die Farbgebung ist weitaus blasser als beim alten Ausweis. Ein integrierter Chip dient der Speicherung sämtlicher persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Größe, Staatsangehörigkeit, Augenfarbe und dem Foto.

Wer möchte, kann zwei Fingerabdrücke angeben, um den Ausweis vor Missbrauch nach einem eventuellen Diebstahl zu schützen. Außerdem wird gespeichert, ob der Ausweis gültig ist oder gesperrt wurde.

Mittels der auf dem so genannten RFID-Chip gespeicherten Daten können sich die Bürger künftig auch im Internet ausweisen. Nach dem Innenministerium soll der neue Personalausweis zum „Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt“ werden.

Was kann der neue Ausweis?

Mit ihm kann man sich in Zukunft bei Banken, E-Mail-Anbietern, Ämtern und Behörden, Online-Shops etc. online ausweisen, wobei die erforderlichen Daten automatisch übertragen werden.

Weiterhin kann er zum Kauf von Tickets an speziellen Automaten verwendet werden.

Die Unterschriftenfunktion ermöglicht eine rechtsverbindliche Unterzeichnung von Schriftstücken im Internet.

Die Onlinefunktion des Ausweises kann direkt bei der Abholung aktiviert werden. Zu jeder Zeit kann dies nachgeholt werden oder aber auch rückgängig gemacht werden. Um die Unterschriftenfunktion nutzen zu können, ist ebenfalls eine gesonderte Aktivierung notwendig, wobei ein Signaturzertifikat erworben werden muss, welches dann auf den Ausweis geladen wird.

Um die Onlinefunktion nutzen zu können, benötigt man ein Kartenlesegerät und eine PIN, die beantragt werden muss, sowie das Programm „AusweisApp“.

Kostenpunkt

Sämtliche vor dem 1. November 2010 ausgestellten Ausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Natürlich kann der neue Ausweis aber schon früher ausgestellt werden.

Personen ab 24 Jahre zahlen 28,80 Euro (bisher 8 Euro) für den dann zehn Jahre gültigen Ausweis. Personen unter 24 Jahren hingegen zahlen für einen nur sechs Jahre gültigen Ausweis 22,80 Euro. Zehn Euro müssen für einen vorläufigen Personalausweis berappt werden.

Weitere Kosten in Höhe von sechs Euro fallen für die Freischaltung Online-Funktion an. Bei nachträglicher Freischaltung der Online-Funktion sowie bei einer Änderung der PIN und dem Entsperren der Online-Funktion werden jeweils sechs Euro berechnet.

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