50 Prozent des Ökostroms wird von Privathaushalten und Landwirten erzeugt. Ohne diese Investoren wäre die Energiewende nicht denkbar. Laut der „Welt“ könnte es jetzt zu Problemen kommen, denn das neue Anlegergesetz soll strengere Auflagen und Kontrollen einführen. Es wird erwartet, dass sich nicht mehr so viel Bürger daran beteiligen.
Das Anlegergesetz – gute Idee mit Nebenwirkungen
Vom Prinzip her ist das Anlegergesetz eine gute Sache. Es soll in erster Linie verhindern, dass Betrüger mit dem Geld, das ihnen anvertraut wurde, nicht mehr tun und lassen können, was sie wollen. Es soll dadurch der sogenannte Graue Kapitalmarkt eingedämmt werden. Dieses Gesetz hat nun leider auf die Energiewende fatale Auswirkungen. Es sind nämlich auch die Auflagen für Investoren im Bereich des Ökostromes so streng, dass erwartet wird, dass sich die Bürger mehr und mehr aus ihrer Beteiligung an Ökostromprojekten zurückziehen werden. Damit würde ein wichtiger Pfeiler der Energiewende wegbrechen, nämlich die Beteiligung von Privatpersonen.
Eine Nachbesserung des Gesetzes ist nötig
Niemand kann es privaten Investoren zumuten, sich neben ihrer sonstigen Arbeit noch einen umfangreichen Papierkrieg zu führen. Dazu käme noch die Beauftragung einer Verwahrstelle. Diese hätte dann die Aufgabe, die Geldströme zu überwachen. Außerdem müsste für ein Liquiditätsmanagement gesorgt werden. Es ist einfach nicht möglich, dass Bürger diesen Aufwand leisten. Zum Glück steht das Gesetzvorhaben noch am Anfang und es kann noch nachgebessert werden. Allerdings muss dazu das Finanzministerium umdenken, denn dieses sieht das Problem in seiner ganzen Tragweite noch nicht. Im März und April 2013 kommt es dann zu einer Anhörung im Finanzausschuss. Spätestens hier müssen alle Probleme zur Sprache kommen und der Gesetzesentwurf nachgebessert werden.
Bürgerbeteiligungen nicht im Keim ersticken
Die Bürgerbeteiligungen an der Erzeugung von Ökostrom sind sehr wichtig und dürfen auf gar keinen Fall durch eine wenig durchdachte Gesetzgebung, wie das neue Anlegergesetz, unterbunden werden. Dieses Gesetz weist eine Reihe von Vorschriften auf, die auch private Stromerzeuger treffen werden. Es ist zu erwarten, dass sich diese immer mehr aus der Produktion des Ökostromes zurückziehen. In den nächsten Lesungen sollte das Gesetz nachgebessert werden.
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