Wer als Deutscher in der Schweiz lebt oder vorhat ins Nachbarland umzusiedeln, sollte sich vorab über einige wichtige Vorschriften informieren. Neben Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gibt es auch in dem Bereich Versicherung wichtige Auflagen. Von der Sozialversicherung bis hin zur Krankenkasse, aber sind das auch Pflichtversicherungen?
Welche Versicherungen sind in der Schweiz Pflicht?
Alle Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, sind verpflichtet, eine obligatorische Grundversicherung abzuschließen. Wenn Sie als Deutscher vorhaben in der Schweiz sesshaft zu werden, dann müssen Sie sich spätestens nach drei Monaten ab Anmeldedatum Kranken versichern. Jedes Ihrer Familienmitglieder muss separat bei der Krankenkasse versichert werden. Sie selbst tragen die Verantwortung für den Abschluss einer Versicherung. Geschieht dies nicht in genannter Frist von drei Monaten, übernimmt die Behörde das und teilt Sie einer beliebigen Versicherung zu. Das kann für Sie ein großer finanzieller Nachteil bei den Prämien sein. Prämien werden in der Schweiz nicht vom Lohn abgezogen, es sei denn, Ihr Arbeitgeber hat eine Kollektivversicherung der Sie sich anschließen können. Diese Versicherung ist Pflicht und heißt für Sie, dass Sie entweder beim Arbeitgeber kollektiv versichert sein müssen oder über eine obligatorische Grundversicherung verfügen. Die Höhe der Prämien variiert je nach Kanton und Krankenkasse. Hier unter Krankenkasse.ch bekommen Sie aktuelle Informationen zu den Krankenkassen. Auch im Bereich der Sozialversicherung gibt es eine Pflicht. Die Alters- und Hinterlassenversicherung der Schweiz (AHV), die Erwerbsersatzordnung für Zivil- und Wehrschutzpflichtige (EO) und die Invalidenversicherung (IV) zählen den allgemeinen Pflichtversicherungen für Erwerbstätige und auch für Sie als Deutscher.
Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung
Wer in der Schweiz lebt und arbeitet, ungeachtet seiner Nationalität, untersteht der Pflicht eine Arbeitslosenversicherung (ALV) abzuschließen. Der Prozentsatz für die Arbeitslosenversicherung liegt bei einem Prozent und wird Ihnen monatlich von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Wenn Sie arbeitslos werden, dann erhalten Sie von Ihrem Kanton eine sogenannte Lohnausfallentschädigung. Des Weiteren besteht auch eine Versicherungspflicht für eine Unfallversicherung. Hier unterscheidet die Schweiz in Nichtbetriebsunfall (NBU) und Betriebsunfall (BU). Bei der Versicherung der Nichtbetriebsunfall fällt ein monatlicher Prozentsatz zwischen null Prozent und einem Prozent an (abhängig vom Arbeitgeber) und wird Ihnen ebenfalls vom Lohn abgezogen. Die Prämien für die Versicherung beim Betriebsunfall übernimmt der Arbeitgeber. Sozialversicherung und Unfallversicherung sind obligatorisch für alle Arbeitnehmer. Als Ergänzung zur AHV und IV wird noch die berufliche Vorsorge fällig. Auch diese Versicherung ist für alle Erwerbstätige Pflicht bzw. obligatorisch. Alter und Einkommen entscheiden hier über die Höhe des Abzuges und wird erst ab einem Alter von 25. Jahren fällig. Zuvor wird ein Risikobeitrag von 0,5 Prozent erhoben.
Versicherungspaket ist Pflicht
Für Sie als Deutscher besteht in jedem Falle genauso Versicherungspflicht wie für alle anderen ausländischen und einheimischen Bürger der Schweiz.
Image: Falko Matte – Fotolia