Allgemeines
Bei der Deutschen Kautionskasse handelt es sich um ein bankenunabhängiges Finanzdienstleistungsunternehmen, welches am deutschen Markt Mietkautionsversicherungen anbietet. Die Deutsche Kautionskasse wurde im Jahr 2008 gegründet und hat ihren Gesellschaftssitz in Starnberg. Aktuell beschäftigt die Deutsche Kautionskasse ca. 30 Mitarbeiter.
Funktionsweise der Mietkautionsversicherung
Statt der Zahlung einer Mietkaution schließt ein Mieter zu jeder Zeit – auch in einem schon laufenden Mietverhältnis – eine Mietkautionsversicherung mit der Deutschen Kautionskasse ab, welche die Zahlung der Mietkaution anschließend für ihn übernimmt. Der Mieter zahlt stattdessen lediglich einen kleinen monatlichen Betrag an die Deutsche Kautionskasse, dessen Höhe in erster Linie von der Höhe der Mietkaution abhängig ist. Im Gegenzug nimmt die deutsche Kautionskasse eine Bonitätsprüfung des Mieters vor und verlangt vom Mieter eine Bürgschaftsurkunde, die bei dem Vermieter zu hinterlegen ist. Somit soll sichergestellt werden, dass der Vermieter im Schadensfall schnell und unter Ausschluss von §§ 770 und 771 BGB (Anfechtbarkeit und Vorausklage) sein Geld erhält. Zur Bonitätsprüfung werden seitens der deutschen Kautionskasse die Auskunfteien SCHUFA, infoscore und Creditreform herangezogen.
Vorteile für den Mieter
Der Mieter braucht die Kaution nicht zu hinterlegen und kann während der gesamten Mietdauer über diese Finanzen frei verfügen. Bei einem Umzug ist er darüber hinaus nicht von der Doppelbelastung betroffen, eine neue Kaution leisten zu müssen, obwohl er unter Umständen die Mietkaution der alten Wohnung noch nicht zurück erstattet bekommen hat. Die Kaution wird erst fällig, sollte ein Schadenfall eintreten.
Vorteile für den Vermieter
Der Vermieter hat durch die Bonitätsprüfung und Bürgschaft die Gewissheit, es mit einem solventen Mieter zu tun zu haben und kann jederzeit im Bedarfsfall über die Deutsche Kautionskasse auf die Kaution zugreifen. Zusätzlich braucht sich der Vermieter nicht um die Geldanlage und die Trennung der Kaution von seinem Privatvermögen sowie die Verzinsung zu kümmern und ist auch nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht auf Fristen zur Auszahlung angewiesen.
Foto: GaToR-GFX – Fotolia.com
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