Ein Geschenk sorgt im besten Fall für Freude bei allen Beteiligten. Der Beschenkte freut sich über das Geschenk und der Schenkende wiederum über dessen Freude. Je größer das Geschenk, desto höher ist jedoch auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Staat plötzlich seine Ansprüche anmeldet.
Den großen Lotteriegewinn teilen
Insbesondere bei so unverhofften Vermögenszuwächsen wie einem Hauptgewinn in der Lotterie haben viele Menschen den Wunsch, ihr Glück zu teilen. Allerdings werden in diesem Zusammenhang häufig Summen verschenkt, die der Schenkungssteuerpflicht unterliegen. Schon Geschwister werden vom Gesetzgeber praktisch wie Fremde behandelt. Der entsprechende Freibetrag liegt hier bei lediglich 20.000 Euro. Alles darüber hinausgehende verschenkte Geld unterliegt dagegen der Schenkungssteuer. Bevor man sich also über das Verteilen des Gewinns Gedanken macht, sollte man die steuerlichen Rahmenbedingungen für den jeweiligen Einzelfall genau prüfen (mehr Informationen dazu gibt es auch hier). Oftmals sind andere Formen des Teilens der eigenen Freude über den Gewinn sinnvoller als die bloße Überweisung von Bargeld.
Vorsicht bei Geschenken aus dem Ausland
Während sich die Freibeträge und Steuersätze bei Schenkungen leicht nachschlagen und berechnen lassen, wird es bei Geschenken aus dem Ausland deutlich schwieriger. Denn alle Geschenke, deren Wert mehr als 45 Euro beträgt, unterliegen dem Zoll. Bis zu einem Wert von 150 Euro geht es dabei um eine einfache Einfuhrumsatzsteuer von neunzehn Prozent. Für über diesem Wert liegende Geschenke besteht dagegen die Pflicht der individuellen Verzollung. Hierfür werden entsprechende Nachweise in Form von Kaufbelegen benötigt. Ausländische Schenker sollte man als potentiell Beschenkter deshalb vorher darauf aufmerksam machen, dass in diesem Ausnahmefall die Höflichkeit gebietet, den Kaufbeleg mitzusenden. Anderenfalls können die betreffenden Geschenke zu einem sich in die Länge ziehenden Zollverfahren führen.
Schwierigkeiten mit Finanzamt und Zollbehörde vermeiden
So glücklich Geschenke im ersten Moment auch machen, so viele Schwierigkeiten können sie im nächsten Schritt nach sich ziehen. Vor allem dann, wenn man selbst etwas verschenkt, sollte man daher möglichst genau darauf achten, dass dem Empfänger durch das Geschenk später keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt oder der Zollbehörde entstehen. Bei Lotteriegewinnen gilt es, finanzielle Geschenke stets mit Hinblick auf die Schenkungssteuer zu machen.
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